Ärztemangel durch neue Ausbildung

In den nächsten drei Jahren gehen mehr als 100 niedergelassene Ärzte in Kärnten in Pension, jede zweiten Praxis droht die Schließung. Denn durch die neuen Ausbildungsordnung finden sich kaum noch Jungärzte, die als Allgemeinmediziner arbeiten wollen.

27 Ausbildungsstellen bei niedergelassenen Ärzten wären frei, aber nur zwei Bewerber meldeten sich, so der Sprecher der niedergelassenen Ärzte, Gert Wiegele. Ein Grund für das Desinteresse könnte die neue Ausbildungsordnung sein, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Bisher konnten sich Turnusärzte nach drei Jahren Ausbildung entscheiden, ob sie im Krankenhaus bleiben oder als Allgemeinmediziner in eine Praxis gehen. Jetzt müssen sich die Jungärzte schon nach neun Monaten Basisausbildung im Krankenhaus für ihren weiteren Weg entscheiden.

36 Monate im Krankenhaus bleiben, um dann eine Facharztausbildung zu machen, oder sich für eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner entscheiden, mit verpflichtender Lehrpraxis bei einem niedergelassenen Arzt. Hier beginnt das neue System zu hinken: Die Kernfrage, wer diese Lehrpraxis bezahlt, sei nach wie vor unbeantwortet, so Wiegele.

Deutlicher Trend zum Facharztstudium

Derzeit würden sich vier Mal so viele Jungärzte für die Facharztrichtung im Krankenhaus entscheiden, sagt auch KABEG-Chef Arnold Gabriel. Den bedenklichen Trend zum Facharzt bestätigt auch Hans Ingo Kager, Sprecher der Krankenhausärzte: „Wir sehen schon jetzt deutlich den Trend zum Facharzt, der Allgemeinmediziner wird ein Stiefkind.“ Diesen Negativtrend muss man unbedingt entgegenwirken. Das gehe aber nur mit Ärztekammer und Politik gemeinsam.

Wer zahlt das Gehalt?

Ein Problem bei der Ärzteausbildung ist auch, wer das Gehalt des Jungarztes bezahlt. Während der Ausbildung im Krankenhaus zahlt die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) das Gehalt. Während der sechsmonatigen Lehrpraxis müssten die niedergelassenen Ärzte den Lohn für den Jungarzt zahlen, sagt Wiegele: „Ein Kollege, vielleicht mit Familie und Kindern, der kann nicht nach Jahren im Krankenhaus in der Lehrpraxis kein Geld bekommen.“

Die niedergelassenen Ärzte könnten sich die Entlohnung der Jungärzte jedenfalls sicher nicht leisten, meint Wiegele. Grundgehalt sollte 2.200 Euro netto sein. Gefordert sei hier die Politik, denn der Ausbildner habe auch einen Mehraufwand.

Eigene Lösung für Kärnten

Diese Finanzierungsfragen sind bundesweit noch offen und beeinflussen natürlich Jungärzte bei ihrer Wahl, so Wiegele. Daher starte Kärnten mit einem eigenen Finanzierungs-Modell: „Die Krankenkasse, das Land und KABEG haben erkannt, es muss etwas geschehen. Es wird eine Vereinbarung geben, dass die Kollegen im Krankenhaus angestellt bleiben, auch während der Ausbildung in der Praxis, die Kosten werden von der Sozialversicherung dem Land refundiert.“ Damit verdienen die Allgemeinmediziner während der Lehrpraxis gleich viel, wie die Jungärzte im Krankenhaus. Damit soll letztlich wieder mehr Interesse an der Allgemeinmedizin geschaffen werden.

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