Causa Stadion vor Gericht

Am Donnerstag hat das Landesverwaltungsgericht erstmals verhandelt, wie es mit dem Stadion Klagenfurt weitergeht. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Nach Anrainereinsprüchen wurde die Bewilligung für den Oberrang aufgehoben, seither kann das Stadion nur eingeschränkt genutzt werden.

Der unabhängige Richter des Landesverwaltungsgerichts muss entscheiden, in welcher Form das Stadion künftig betrieben werden kann und ob tatsächlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Im Sommer wurde die Bewilligung für den Oberrang vom Verwaltungsgerichtshof nach einem Einspruch von sechs Stadion-Anrainern die Bewilligung für den Oberrang aufgehoben, nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug.

Die Anrainer, darunter auch der Grüne Stadtrat Frank Frey, erschienen am Donnerstag mit ihrem Grazer Anwalt Franz Unterasinger vor dem Landesverwaltungsgericht, die Stadt Klagenfurt ist durch ihren Anwalt Wolfgang Berger und Stadion-und Sportpark-Geschäftsführer Gert Unterköfler vertreten. Außerdem sind auch sämtliche Gutachter geladen. Eine Entscheidung fällte das Landesverwaltungsgericht am Donnerstag noch nicht. Das rechtliche Spiel zwischen Anrainern und der Stadt geht also in die Verlängerung, in einigen Wochen soll es dann eine Entscheidung geben.

Erste Annäherung bei Verhandlung

Schon nach den ersten Aussagen vor Verwaltungsrichter Burghard Rulofs war am Vormittag klar, dass eine Einigung zwischen den Streitparteien vorerst nicht in Sicht ist. Anrainer-Anwalt Unterasinger etwa kritisierte, dass beim Stadion nicht genehmigte Arbeiten durchgeführt wurden. Auch sei die Auflage, den Ober- und Unterrang des Stadions schalldicht zu verbinden, nicht erteilt worden.

Der Anwalt der Stadt, Wolfgang Berger, wies diese Kritik zurück. Aufgrund des Bescheides gebe es keine Auflage, die beiden Ränge schalldicht zu isolieren. Bei den inzwischen durchgeführten Arbeiten handle es sich um Lärmschutzmaßnahmen.

Nach der Verhandlung am Donnerstag ortete Anrainer-Anwalt Unterasinger allerdings „ein großes Entgegenkommen“ von Stadt und Stadionbetreiber. „Wir haben uns angenähert“, sagte auch Sportpark-Geschäftsführer Gert Unterköfler. Nun sei man guter Hoffnung, dass das Stadion nach der Entscheidung des Gerichts wieder voll genützt werden kann.

Diskussion um Zuschauer-Höchstzahl

Diskutiert wurde auch die künftig erlaubte Höchstzahl an Zuschauern bei Veranstaltungen. Anrainer-Anwalt Unterasinger vermutet, dass es sogar mehr als 30.000 sein könnten. Das Sicherheitsgutachten sei nämlich für 30.000 Besucher auf den Rängen und 10.000 auf dem Rasen erstellt worden. Das sei nur die Berechnungsgrundlage gewesen, konterte der Anwalt der Stadt.

Die Stadt war jedenfalls vorab bemüht, einen Konsens mit den Anrainern zu finden. So hat man sich darauf geeinigt, dass es pro Jahr nur eine Motorsportveranstaltung geben soll und dass maximal zwei Veranstaltungen mit Großfeuerwerken stattfinden dürfen. Die Anzahl von großen Events wurde auf fünf reduziert, wobei eines davon nur im Winter stattfinden darf.

Positive Bewertung der Gutachter

Aus sicherheitstechnischer, ökologischer und wasserrechtlicher Sicht sei das Stadion jedenfalls unbedenklich, attestierten die Gutachter. Auch auf die Luftgüte hätte das Stadion bei 70 Veranstaltungstagen keinerlei negative Auswirkungen.

Links: