Hypo-Strafprozess: Nicht im Detail informiert

Im Untreueprozess gegen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger in Klagenfurt ist am Donnerstag unter anderem der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Karl-Heinz Moser, befragt worden. Er erklärte, im Fall Jakljan nicht im Detail informiert gewesen zu sein.

Ex-Vorstand Günter Striedinger wird in dem Prozess einmal mehr Untreue vorgeworfen. Der früheren Hypo-Alpe-Adria-Bank soll durch einen Kredit für ein Tourismusprojekt in Kroatien, auf der Dubrovnik vorgelagerten Insel Jakljan, ein Schaden von 6,7 Millionen Euro entstanden sein. Die Strok-Gruppe des VIP-Kunden Goran Strok hätte ein Grundstück auf der Insel - laut Staatsanwalt als „Strohmann“ - für einen amerikanischen Diplomaten kaufen und an diesen weiterleiten sollen. Die Finanzierung hätte über die Hypo erfolgen sollen. Der Verkäufer, der serbische Staat, war jedoch nicht grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, im Grundbuch stand Kroatien. Das Projekt kam nicht zustande.

Moser: Vorhaben als einzigartig geschildert

Am Donnerstag wurde der damalige AR-Vorsitzende, Wirtschaftsprüfer Karl-Heinz Moser befragt. Er sagte, das Vorhaben auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik sei dem Gremium als einzigartig geschildert worden. Daher sei es für ihn ein „guter Deal“ gewesen.

Dazu hielt Staatsanwalt Norbert Ladinig Moser dessen Aussage aus dem Jahr 2010 vor. Da hatte Moser erklärt, dass dem Aufsichtsrat wesentliche Informationen vorenthalten worden seien. Dadurch sei das Gremium umgangen worden und habe keine Chance gehabt, seine Kontrollfunktion ausreichend zu erfüllen. So sei der Kreditausschuss über die Eigentumsproblematik - angeboten wurde die Liegenschaft von Serbien, im Grundbuch stand Kroatien - nicht informiert gewesen. „Ich hab mir gedacht, wenn der Eigentümer ein Staat ist, habe ich grundbücherlich keine Probleme“, sagte Moser.

Kroatischer Unternehmer war „Vorzeige-Entwickler“

Bei seiner Befragung bezeichnete der Zeuge Strok als „großen Kreditnehmer der Hypo, einen der Vorzeige-Entwickler und einen überzeugenden Unternehmer“. Über den wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmers wusste er nichts. Dass der damalige Vorstand Striedinger Bankgarantien ohne vorherige Beschlussfassung durch die Gremien zugesagt hatte, sieht er auch heute nicht als besonders problematisch. Es sei damals bei Großbanken nicht unüblich gewesen, dass ein Vorstand schnell entscheiden musste und ein Kreditvolumen von den zuständigen Gremien erst im Nachhinein genehmigt wurde, erklärte Moser.

Entscheidungskompetenz überschritten

Am Mittwoch sagte der ehemalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, der wegen einer Verurteilung in einer anderen Hypo-Causa eine Haftstrafe verbüßt, als Zeuge im Untreueprozess gegen Striedinger aus. Staatsanwalt Norbert Ladinig hielt Kulterer eine Aussage aus dem Jahr 2010 vor, in der Kulterer gesagt hatte, dass Striedinger in dieser Frage seine Entscheidungskompetenz überschritten und seine Position ausgenutzt habe, um sein Ziel zu erreichen. Striedinger habe gewusst, dass es sich bei Strok um einen Großkunden handle und daher die Gremien hätten befasst werden müssen. Dazu sagte Kulterer, inhaltlich sei dies richtig, doch die Formulierungen seien sehr hart gewählt und von den Beamten der Soko geprägt. Er sei damals mehrmals einvernommen worden und körperlich und mental an der Grenze gewesen.

Striedinger hatte ausgesagt, er habe mit Kulterer die Strok-Garantie in der Höhe von 300.000 Euro vereinbart und dann erst habe Kulterer die zweite Garantie zugesagt. Kulterer blieb am Mittwoch bei seiner Variante. Von der ersten und von der zweiten Garantie, in der Höhe von 5,7 Mio. Euro, habe er erst nachträglich erfahren, als die Causa in die Gremien der Bank gekommen sei, sagte Kulterer in der Befragung durch Richterin Ute Lambauer.

Die Hauptverhandlung wurde am Donnerstag auf 17. November vertagt.

Links: