HCB-U-Ausschuss: Experten am Wort

Im Untersuchungsausschuss zum HCB-Skandal im Kärntner Görtschitztal sind am Mittwoch im Klagenfurter Landhaus die Gutachter am Wort gewesen. Es war eine Chemiestunde für den Ausschuss und die Zuhörer.

Unter anderem erläuterte Friedrich Wurst von der TU Wien die von ihm formulierten Empfehlungen für die Verbrennung des Blaukalks in den Wieterdorfer Zementwerken. Im Behördenbescheid sind diese laut Aussagen der Abgeordneten jedoch nicht zu finden. Wurst, emeritierter Professor der Technischen Universität, hatte mit seiner Forschungsgesellschaft für Technischen Umweltschutz im Auftrag des Landes Kärnten im Jahr 2006 ein Gutachten erstellt, ob eine Verbrennung des mit chlorierten Kohlenwasserstoffen kontaminierten Klärschlamms aus dem Brückler Werks der Donau Chemie in einem Zementwerk möglich wäre. Für seine Arbeit sei er mit den fachlich zuständigen Mitarbeitern des Landes in Kontakt gewesen, jedoch nicht mit Politikern, sagte Wurst.

Versuch zeigte rückstandslose Verbrennung

In einem Großversuch in einem Zementwerk vergleichbarer Technologie in Niederösterreich habe man festgestellt, dass bei entsprechender Mindesttemperatur - Wurst grenzte sie bei „800 Grad und etwas darunter“ - im Verbrennungsprozess keine nennenswerten Emissionen zu befürchten seien. Die Verbrennungstemperatur wurde im Bescheid dann auch mit 850 bis 1.100 Grad festgelegt.

In der Machbarkeitsstudie habe er verschiedene Empfehlungen abgegeben, er sei aber in die Umsetzung nicht eingebunden gewesen. Den Bescheid, den die Wietersdorfer Zementwerke vom Land für die Verbrennung bekamen, habe er nicht gekannt. Als Ausschussvorsitzender Wilhelm Korak (BZÖ) frage, ob er ihn lesen, prüfen und bewerten könne, sagte Wurst, das würde er gerne tun.

Man hätte auf HCB testen müssen

Wurst hatte nach eigener Aussage angegeben, dass bei einer Tonne pro Stunde eine rückstandsfreie Entsorgung möglich sei. Bei einer Erhöhung der Menge hätte man sich „langsam herantasten“ müssen, da andere Eigenschaften, wie zum Beispiel der Wassergehalt des Klärschlamms, Auswirkungen auf die Temperatur in der Brennkammer habe. Auf die Frage, ob es sinnvoll gewesen wäre, auch Hexachlorbenzol-Messungen durchzuführen, sagte Wurst: „Freilich, auf jeden Fall. Um sicher zu sein, dass bei der Aufbringungsmenge die HCB-Belastung im Blaukalk auf jeden Fall zerstört wird.“

Weiters habe er angeregt, dass der Klärschlamm vor Abtransport und Verbrennung in mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigte Chargen und solche ohne Kontaminierung getrennt werden sollten. Auch die Untersuchung des Reingases auf Chlorkohlenwasserstoffe habe zu den Vorschlägen seiner Studie gezählt, ebenso wie die Anlieferung und Entsorgung in „einem geschlossenen System“. All das sei nicht geschehen und auch nicht im Behördenbescheid enthalten gewesen, kritisierten einige Abgeordnete.

Technische Feinheiten

Bernhard Holub von GUT, Gruppe Umwelt und Technik, in Linz erstellte im Auftrag des Landes eine Variantenstudie im Jahr 2008, in der festgestellt wurde, dass der Blaukalk für eine rückstandsfreie Verbrennung nur auf der „heißen“ Seite des Drehofens eingebracht werden dürfe. Er sei noch immer der Meinung, dass die Verbrennung die beste Variante der Entsorgung des Blaukalks sei, vorausgesetzt, die Verwertung werde sachgemäß durchgeführt, erklärte Holub. Weder er noch Wurst hatten den Auftrag erhalten, die Anlagen der „w&p“ in Wietersdorf auf die Umsetzungstauglichkeit zu überprüfen. Seine Studie sei nur die Basis dafür gewesen, dass die Donauchemie für die Entsorgung Fördergelder von der Kommunalkredit bekam, erklärte Holub.

Beamter: „Bescheid wurde nicht eingehalten“

Am Nachmittag sagte Dieter Treul, ein Beamter der Landesregierung von der Abteilung Wirtschaftsrecht und Infrastruktur, bei der Verbrennung des Blaukalks im Kärntner Görtschitztal sei ein Bescheid nicht eingehalten worden. Treul: „Wären die Vorgaben eingehalten worden, säßen wir jetzt nicht hier“.

Treul sagte, dass der Blaukalk direkt in den Drehofen eingebracht hätte erden sollen und zwar bei einer Temperatur zwischen 850 und 1.100 Grad. Der Schlamm sei jedoch über die Rohmühle eingebracht worden. „Und das war laut Bescheid nicht möglich, untersagt und verboten“, sagte der Beamte, der diesen Bescheid unterschrieben hatte. Und das sei seiner Meinung nach die Ursache für die festgestellten Hexachlorbenzol-Emissionen.

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