HCB: „Gesundheitsministerium war informiert“

Der Leiter der Kärntner Lebensmittelaufsicht, Alfred Dutzler, hat am Freitag gegenüber dem ORF gesagt, das Gesundheitsministerium sei von ihm im Juni über die im März gefundenen HCB-Werte in Lebensmitteln informiert worden.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung habe er das Ministerium im Juni informiert, sagte Dutzler am Freitag zum ORF: „Fakt ist, Vertreter des Ministeriums sind von mir Mitte Juni von dem Problem HCB in einem milchverarbeitenden Betrieb informiert worden ist.“ Das Gesundheitsministerium wolle offenbar mit der Sache nichts zu tun haben, man könne damit nichts gewinnen, so Dutzler.

Wenn die Agentur für Lebensmittelsicherheit dies schon im Frühjahr gewusst habe, sei zu hinterfragen, warum haben sie die Information ausgerechnet einen Tag nach der Pressekonferenz von Landesrat Benger (am 26. November - Anm.) auf die Homepage stellte. „Diese Frage sollte die AGES beantworten“, so Dutzler.

Die AGES ging am Donnerstag an die Öffentlichkeit und gab bekannt, man habe von Überschreitungen in Topfenprodukten der Molkerei Sonnenalm bereits im März gewusst. Die Analysen seien vom Institut für Lebensmittelsicherheit in Innsbruck durchgeführt worden. AGES Sprecher Roland Achatz sagte, man habe die Behörde informiert, habe aber nicht selbst an die Öffentlichkeit gehen dürfen - mehr dazu in HCB: Werte seit März bekannt.

„AGES erstellte kein Gutachten“

Dutzler sagte dazu am Freitag, was die AGES sage, stimme so nicht: „Die Prüfberichte werden von der AGES Innsbruck zur AGES Wien übermittelt. Dort sollte das Gutachten erstellt werden - ist es aber nicht. Warum, kann nur die AGES sagen. Dann wurden die Prüfbericht an das Labor des Landes übermittelt, das dann das Gutachten erstellt hat. Das ist dann an den Geschäftsführer der Sonnenalm geschickt worden, er war der Auftraggeber. Er hat mir das Gutachten und die Prüfberichte am 2. April per Mail geschickt.“

Warum er nicht schon damals zu Referentin Beate Prettner ging, erklärte Dutzler so: „Das HCB war in einem verarbeiteten Produkt (Topfen - Anm.) enthalten. Wir mussten es auf das Ausgangsprodukt, die Rohmilch, umrechnen. Es gibt nur für Rohmilch einen Höchstwert. Bei dieser Berechnung war der Grenzwert dann nicht übeschritten.“ Was die Rohmilch betreffe, so wurden die beiden betroffenen Bauern von der Verarbeitung ausgeschlossen. „Erst, als sie belegen konnten, dass ihre Milch unter dem Grenzwert liegt, durften sie wieder anliefern. Wir haben viele von diesen Fällen. Wenn ich in allen diesen Fällen die Gesundheitsreferentin informieren würde, wäre sie davon überschwemmt.“

„Minister kann selbst auch warnen“

Eine Grenzwertüberschreitung heiße nicht automatisch immer Gesundheitsschädlichkeit, erläuterte Dutzler. „Das ist immer mein Job gewesen - die Abwägung, welche Maßnahmen müssen getroffen werden, wer muss informiert werden und muss ich die Öffentlichkeit informieren.“ Die Informationspflicht nach Lebensmittelrecht bedeute, dass ein Unternehmer mit dem Gutachten konfrontiert werde. Dieser müsse dann bei Gesundheitsschädlichkeit die Öffentlichkeit zu warnen und gewisse andere Maßnahmen zu treffen. Komme er diesen Verpflichtungen nicht nach, werde die Referentin und auch der Bundesminister informiert, so Dutzler. Der Minister könne selbst auch eine Öffentlichkeitswarnung durchführen. Er habe nichts zu verbergen, so Dutzler und sagte, er werde zu den Informationsveranstaltungen am Freitag gehen und den Leuten Rede und Antwort stehen.

Handlungsbedarf offenbart sich aber bei der internen Kommunikation in der Landesregierung: Dutzler sagte, er habe erst im November davon erfahren, dass das Wietersdorfer Zementwerk Blaukalk verbrennt und somit ein wahrscheinlicher Verursacher für die HCB-Belastung sei.

Greenpeace: AGES Informationspflicht missachtet

Die Umweltorganisation Greenpeace meldete sich am Freitag zu Wort und sagte, AGES habe ihre Informationspflicht missachtet. Die Bevölkerung hätte sofort über die gemessene HCB-Belastung informiert werden müssen. Eine Meldung an die Behörde sei zu wenig gewesen, so Greenpeace. Zumindest bei den Werten in der Rohmilch hätten die „Alarmglocken“ schrillen müssen.

Kreiner: Keinerlei Emission vorgesehen

Der Bescheid zum Brennen von verseuchtem Blaukalk wurde vom Land auf der Grundlage einer Probebrennung in einem Werk in Niederösterreich erteilt, das jetzt den Einsatz von Blaukalk aus dem Görtschitztal freiwillig stoppte. Weil damals bei der Probebrennung kein HCB nachweisbar war, habe man dem Werk vertraut, Prüfungen auf HCB waren im Bescheid des Landes nicht vorgesehen, sagte am Donnerstag Albert Kreiner, der Krisenkoordinator des Landes. Das Projekt habe ja keinerlei HCB-Emission vorgesehen, deswegen seien keine Messungen nötig gewesen. Für die Zukunft wolle man aber noch genauer hinterfragen.

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