Alarm um Tiefflug über Flughafen

Ein 28 Jahre alter Kärntner hat am Mittwoch am Flughafen Klagenfurt Alarm ausgelöst. Der Mann drang mit einem Flugzeug im Tiefflug in den freigabepflichtigen Luftraum ein. Er wurde vom Polizeihubschrauber zum Flughafen Hirt zurück eskortiert.

Es war ein in mehrfacher Hinsicht gefährlicher Rundflug, zu dem ein 28 Jahre alter Flugschüler in Hirt aufbrach. Der junge, vermutlich psychisch kranke Mann, nahm am Flughafen in Hirt einen dort abgestellten Motorsegler in Betrieb. Zunächst flog er Richtung Gurktal und dann Richtung Klagenfurt - ohne Funk, ohne Genehmigung und im Tiefflug. Er war nicht höher als 30 bis 50 Meter über dem Boden unterwegs.

Tiefflug Friesach Flughafen Klagenfurt

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Kontaktaufnahme erfolglos

Als er dann in die Kontrollzone rund um den Flughafen Klagenfurt einflog, schlugen die Mitarbeiter der Austro Control Alarm. Weil der Pilot weder auf Funksprüche noch auf Lichtzeichen reagierte, wurde der Polizeihubschraubers Libelle um Hilfe gebeten.

Tiefflug Friesach Flughafen Klagenfurt

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Markus Pohanka von der Austro Control schilderte den Vorfall: „Die Fluglotsen der Austro Control haben vom Tower in Klagenfurt aus in der Nähe des Flughafens einen Motorsegler in der Luft gesehen. Die Kontrollzone rund um den Flughafen darf nur mit Genehmigung eingeflogen werden. Die Lotsen haben versucht, über Funk Kontakt aufzunehmen. Der Pilot hat aber nicht reagiert.“

Hubschrauber flog nebenher

Der Hubschrauber habe den Motorsegler aus dem Sperrbereich hinausbegleitet, so Pohanka. Dass ein Privatflugzeug an der Grenze einer Kontrollzone entlangfliege, komme vor, aber dass in die Kontrollzone eingeflogen werde, sei außergewöhnlich, so Pohanka. Piloten wissen natürlich, dass sie eine Genehmigung brauchen.

Hubschrauberpilot Ottmar Karner: „Wir sind neben ihm hergeflogen, er hat uns offenbar nicht wahrgenommen. Soweit wir sehen konnten, hatte er einen starren Blick geradeaus. Wir haben versucht, Funkkontakt aufzunehmen, aber wir konnten feststellen, dass er in einen Flug Richtung Hirt übergegangen ist. Wir haben die Polizei Friesach verständigt, die hat ihn in Empfang genommen.“

Polizeihubschrauber

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„Libelle“ eskortierte den verirrten Flieger nach Hirt zurück.

In psychiatrischer Behandlung

Wie die „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, soll der Mann, bevor er das Flugzeug gestartet hat, aus einem Krankenhaus verschwunden sein. Nach der Landung am Flughafen Hirt, von wo das Flugzeug stammt, ließ sich der 28-Jährige laut Polizei freiwillig in die Psychiatrie einweisen. Bei dem Flugzeug handelte es sich laut Zeitung um ein ehemaliges Militärflugzeug aus Ägypten, das sich im Besitz des Flugsportvereins Hirt befindet und als Schulungsflugzeug dient.

Fluglehrer: Berechtigung nur im Flugplatz-Bereich

Viele Fragen sind in dem Fall noch offen. Etwa: Wie konnte der Hobbypilot einen Motorsegler in Betrieb nehmen? Wie gut ausgebildet war er? Der Fluglehrer des Hobbypiloten, Karl Tengg, sagte dazu: „Es ist ein mehrjähriger Fliegerkollege und auch schon mehrere Jahre im Besitz einer gültigen Segelflieger-Lizenz und hat im letzten Jahr damit begonnen, die Hilfsmotor-Berechtigung zu machen und er hat diese auch schon im Frühjahr erlangt. Das heißt, er war eigentlich berechtigt, diesen Motorsegler eigenständig zu fliegen, aber nur im Flugplatz-Bereich.“ Auf die Frage, ob der Mann das Flugzeug mit Wissen der Flugplatz-Leitung in Betrieb genommen hat, sagte Tengg: „Gestern war kein Flugbetriebsleiter am Platz, er hat das Flugzeug eigenständig in Betrieb genommen.“

„Sicher ein absoluter Sonderfall“

Der gesamte Flugraum ist unterteilt in Flugraum-Klassen, von der Sicherheit am wichtigsten ist die Kontrollzone über einem Flughafen. Tengg: „Wenn nun ein Flugzeug ohne Anmeldung in eine Kontrollzone einfliegt, ist das ein gefährlicher Tatbestand weil der Lotse, der am Boden koordiniert, keine Ahnung davon hat. Somit ist das sicher eine gefährliche Sache. Ich kann ihnen aber sagen: Normalerweise gibt es das nicht, es gibt kein Einfliegen in eine Kontrollzone ohne Anmeldung - das war sicher ein absoluter Sonderfall.“