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SO | 21.03.2010
Gerichtshammer (Bild: APA)
Spielsucht
Kläger bekommt Teil der Spielverluste zurück
Jener spielsüchtige Kärntner, der die Casinos Austria geklagt hat, bekommt ein Viertel seiner Spielverluste zurück. Das Oberlandesgericht Graz hat als höchste Instanz das Ersturteil gegen die Casinos Austria bestätigt.
Casinos haben Sorgfaltspflicht verletzt
Nach einer vierjährigen Verfahrensdauer steht nun auch für das Oberlandesgericht Graz fest, dass die Casinos im Fall des Ex-Spielsüchtigen Kärntner Unternehmers die Sorgfaltspflicht verletzt haben und dass die Rückzahlungsforderung des Kärntners nicht verjährt ist.
570.000 Euro werden rückerstattet
Gunter Huainigg, Anwalt des Klägers: "Das Oberlandesgericht Graz hat das erstinstanzliche Urteil des Klagenfurter Landesgerichts bestätigt und dem Kläger inklusive Zinsen insgesamt weitere 314.829 Euro zugesprochen. Insgesamt macht das fast 570.000 Euro aus."
Insgesamt 2,5 Mio. Euro in Casinos verspielt
Das ist die Hälfte der eingeklagten Summe und etwa ein Viertel dessen, was der Unternehmer insgesamt verspielt hat.

Der heute 42-Jährige hatte in vier Jahren insgesamt 2,5 Millionen Euro in den Casinos verspielt.

Mit der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist der Rekurs der Casinos Austria abgeschmettert, sagt Huainigg:
"Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass das Landesgericht Klagenfurt als Erstgericht ohne Verfahrensmängel gearbeitet und das Urteil zu Recht erlassen hat."
Verfahren gilt als Musterprozess
Das Verfahren des Kärntners gilt als Musterprozess. Inzwischen vertreten die beiden Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher weitere fünf spielsüchtige Klienten, die gegen die Casinos Austria vorgehen. Österreichweit sollen noch etwa 50 bis 60 Verfahren anhängig sein.

Künftig werden Spielsüchtige den Casinos zumindest große Fahrlässigkeit nachweisen müssen, um einen Teil der Verluste zurück zu erkämpfen, sagt Walter Dellacher:
Künftig Änderungen für spielsüchtige Kläger
"Der Gesetzgeber hat aufgrund dieser Verfahren reagiert und massiv in die Rechte eingegriffen. Es wurden zum Beispiel die Verjährungsfristen verkürzt. Das heißt, man kann nur mehr sechs Monate ab Auftreten eines Spielverlustes diesen gerichtlich geltend machen. Im Übrigen wurden auch bereicherungsrechtliche Ansprüche ausgeschlossen. Das ist auf alle Fälle eine Anlassgesetzgebung."
Grobe Fahrlässigkeit muss erwiesen sein
Diese Änderung des Glückspielgesetzes wurde im August des Vorjahres vom Parlament beschlossen und hat damals sofort breite Kritik ausgelöst. Trotzdem blieb man dabei, dass die Casinos Austria künftig nur dann haften, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die maximale Dauer beträgt in solchen Fällen sechs Monate.
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