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OGH-URTEIL |
29.07.2005 |
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Anlegerin erhält Geld von Bank zurück
Erstmals in der Geschichte der heimischen Banken bekommt eine Anlegerin ihre Verluste durch Anleihen ersetzt. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) muss die Hypo-Bank 612.000 Euro zurückzahlen.
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OGH: Falsche Anlageberatung
Die Hypo war bereits vor zwei Jahren in erster Instanz verurteilt worden. Die Frau ist nur eine von mindestens 30 Geschädigten, die über die Hypo Alpe-Adria-Bank Anleihen von der Finanzgruppe "General Partners" erworben haben. Das Gesamtvolumen könnte bei drei Millionen Euro liegen.
Der Hypo, die damals Anleihen von General Partners verkauft hatte, kommt nun ihre Geschäftsverbindung mit Kössner teuer zu stehen. Der Oberste Gerichtshof hat mangelnde und falsche Anlageberatung festgestellt.
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Die Affäre "General Partners"
Die Affäre rund um General Partners und ihren Chef, Wolfgang Kössner, der das Schloss Freyenthurn in Klagenfurt gekauft und nach dem Konkurs wieder verloren hat, liegt schon vier Jahre zurück.
Damals ist das börsennotierte Unternehmen Pleite gegangen, die Wertpapiere der Investoren waren nichts mehr wert. Kössner wurde verhaftet.
Seit mehr als drei Jahren laufen Ermittlungen gegen Kössner und weitere Manager wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue. Der Schaden wird auf mehr als 70 Mio. Euro geschätzt.
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Weitere Prozesse sollen folgen
Der Rechtsanwalt der Frau, der Villacher Reimer Bahr, vertritt auch noch weitere "General Partners"-Geschädigte. Er hofft nun darauf, dass mit dem Spruch des OGH ein Präzedenzfall geschaffen wurde.
Die Geschädigtenliste werde täglich länger, so Bahr. Nicht nur Kärntner, sondern auch Anleger aus Wien und Norditalien hätten durch die Pleite von General Partners Millionen verloren.
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7,3 Mio. Schaden für Hypo-Bank
Bereits im Juli 2001 hatte die Hypo Kössner angezeigt. Den eigenen Schaden bezifferte die Bank mit etwa 7,3 Mio. Euro. Für das Geldinstitut, das 2007 an die Börse gehen will, kommt das Urteil ungelegen, zumal weitere Klagen anhängig sind.
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kaernten.ORF.at; 26.7.05
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