|
|
 |
 |
PROZESS |
17.06.2009 |
|
|
|
|
Zwei Jahre Haft für Altnazi
Ein 85-jähriger Steirer ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anklage: Verherrlichung von NS-Gedankengut
Staatsanwalt Franz Simmerstatter warf dem Mann vor, NS-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie die Person Adolf Hitler glorifiziert zu haben.
Weiters soll der Mann gegenüber Journalisten einschlägige antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Verteidiger bezeichnete das Verfahren als "typischen politischen Prozess". |
|
|
|
Staatsanwalt: Glaubwürdige Zeugenaussagen
"Die Ewiggestrigen - so wie der Angeklagte - sind die Wegbereiter für die Neonazis", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Steirer propagiere in seinen Schriften offen die "Ungleichheit der Menschenrassen".
Gegenüber Journalisten äußerte er Sätze wie "Der Feind ist und bleibt der Jude" und verbreitete die Theorie über die Beteiligung der Juden an dem Anschlag am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, führte Simmerstatter aus. "Die Aussagen der Zeugen sind absolut glauwürdig", sagte der Staatsanwalt und forderte die Geschworenen auf, "nicht milde" zu urteilen.
Der Angeklagte sei keinesfalls ein Wegbereiter der Neonaziszene, und das Verfahren sei ein "typischer politischer Prozess", erwiderte Strafverteidiger Herbert Schaller.
Der 86-Jährige hatte erst kürzlich den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik in einem aufsehenerregenden Prozess in Wien verteidigt. Der Jurist selbst hatte mehrmals öffentlich bezweifelt, dass es Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern gebe.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
"Fanclub" des Angeklagten sorgte für Wirbel
Der Angeklagte - er war vor 1945 SS-Untersturmführer der Division Leibstandarte Adolf Hitler gewesen - stand am Mittwoch nicht das erste Mal vor dem Richter. Er musste sich bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte verantworten. Im Klagenfurter Verfahren galt er als unbescholten.
Wie schon bei einem ersten Prozesstermin hatte sich ein "Fanclub" des Steirers im Schwurgerichtssaal eingefunden. Wegen lautstarker Unmutsäußerungen handelten sich einige dieser Zuhörer erneut Ermahnungen vom Staatsanwalt ein.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Simmerstatter erwähnte auch eine einschlägige Website, auf der der Verlauf des Verfahrens kommentiert wurde. Geschworene, Richter und auch die Zeugen werden dort verunglimpft und ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Ein Zeuge wird sogar mit vollem Namen genannt, dazu ist auch noch ein Bild des Mannes zu sehen.
Die Geschworenen folgten der Aufforderung Simmerstatters und befanden den Steirer für schuldig. Die Verteidigung meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kaernten.ORF.at; 27.5.09
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die ORF.at-Foren sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen.
Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.
Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten, ebenso Chatiquette und Netiquette!
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|