„Aufgezeigt“ über Frauenpensionen

Diesmal beschäftigt sich „Aufgezeigt“ mit dem Thema Frauenpension. Frau Maria steht stellvertretend für viele Frauen. Ihr wurden bei der Pension zwei Kinder nicht angerechnet, doch gesetzlich ist das korrekt. Vielen Frauen droht Altersarmut.

Frau Maria ist 84 Jahre alt und seit 1993 Pensionistin. Sie arbeitete 32 Jahre lang, unter anderem als Köchin und Stationsgehilfin in einem Krankenhaus. Weil sie aber für ihre beiden Söhne keine Kindereziehungszeiten angerechnet bekam, fällt die Pension recht bescheiden aus. Sie ist überzeugt davon, dass ihr mehr zustehe: „Es hat geheißen, dass man für Kindererziehungszeiten Geld kriegt. Ich habe immer wieder nachgefragt, aber keines gekriegt.“

Nachbarn wollten Kinder nicht betreuen

Die Söhne haben einen Altersunterschied von sieben Jahren. Der Ältere hat eine Beinprothese, daher musste Frau Maria neun Jahre zuhause bleiben: „Inzwischen habe ich das zweite Kind gekriegt und wollte bald wieder arbeiten gehen. Aber niemand von den Nachbarn war bereit, dass sie Prothesen an- oder ausgezogen hätten, auch wenn ich viel zahle.“

Sie habe nach 32 Jahren eine Nervenwurzelentzündung in den Beinen bekommen und der Arzt habe gesagt, sie müsse zum Arbeiten aufhören. Genau das ist Frau Marias Problem. 1990 musste sie in Berufsunfähigkeitspension gehen, mit damals 57. Damals gab es noch keine Kindererziehungszeiten, sie wurden vom Gesetzgeber erst 1993 in der heutigen Form eingeführt.

Livegäste im Studio

In der „Aufgezeigt“-Live Stunde in der „Radio Kärnten Family“ kommen Michael Wernigg und Markus Kastrun von der Pensionsversicherungsanstalt, die das neue Frauenpensionsrecht vorstellen. Außerdem Monika Skazedonig, Expertin für Altersarmut bei Frauen. Ab 15.00 Uhr können Hörer ihre Fragen stellen.

In Alterspension umgewandelt

Obwohl ihre Pension erst danach in eine Alterspension umgewandelt wurde, bekam sie keine Zusatzjahre für die Kindererziehung. Deshalb muss Frau Maria heute mit einer bescheidenen Pension auskommen. Neun Jahre war zu Zuhause und falle jetzt durch ein Loch.

Michael Wernigg, der Direktor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sagt, Frau Maria habe recht. Sie habe die Kindererziehungszeiten nicht angerechnet bekomme, weil sie erstmals 1990 in Pension gegangen sei. „Erst ab Juli 1993 gibt es die Kindererziehungszeiten. Da sie im Juli 1993 einen Antrag auf Umwandlung in die Alterspension gestellt hat, haben wir das alte, bestehende Recht aus 1990 anrechnen müssen.“ Frauen, die zum Zeitpunkt Juli 1990 umwandeln ließen, wurden nicht berücksichtigt, so Wernigg.

Sendungshinweis:

Aufgezeigt, 31. Oktober 2017

Tausende Frauen betroffen

Betroffen seien tausende Frauen in Österreich, ist sich Wernigg sicher. Frauen, die ihre Kinder nach 1971 bekamen, konnten wenigstens ein Versicherungsjahr pro Kind anrechnen lassen. Aber Frau Marias Söhne wurden beide vor 1971 geboren. Eine Kulanz sei nicht möglich, so Wernigg. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen nichts anderes zu. Frau Maria will den Fall aber aufzeigen, denn vielleicht zahle der Staat ja doch etwas nach, auch für andere Frauen in ihrer Situation.

Frauen bleiben Zuhause und arbeiten Teilzeit

Michaela Slamanig vom Frauenreferant sagt, wenn Frauen im Lauf ihres Lebens viel unbezahlte Arbeit übernehmen, fallen sie in der Pension um Versicherungszeiten um. Das bedingt auch eine niedrige Pension, sie werden oft zu Ausgleichszulagenbezieherinnen. Viele Frauen, die Kinder bekommen, bleiben zuhause, arbeiten nicht gleich wieder und steigen dann in Teilzeit ein. Zwei Drittel der Frauen gehen arbeiten, die Hälfte davon oft lange in Teilzeit. Später finden sie keine Vollzeitstellen mehr, oder es werden Angehörige Pflegefälle.

„Gesellschaftlich ist es so, dass sich Frauen immer noch für Kinder zuständig fühlen. Für Männer ist Karenz eine Möglichkeit, für Frauen ist es eine Selbstverständlichkeit.“ Frauen sollten sich informieren, was ihre Entscheidung, Zuhause zu bleiben, oder lange Teilzeit zu arbeiten, für sie im Alter bedeuten könne, so Slamanig.

Armut droht bei Alleinstehenden

Wenn Frauen auch auf sich allein gestellt sind, etwa nach einer Scheidung, ist der Weg in die Armut vorgezeichnet. Laut Slamanig seien alleinstehende Pensionistinnen hochgradig armutsgefährdet. Dagegensteuern kann man zum Beispiel mit Pensionssplitting. Der Mann kann seiner Frau oder Partnerin für die Kindererziehung einen Teil seiner Pensionszeiten überlassen.

Neuerungen gibt es auch bei der Alterspension für Frauen: Sie brauchen statt bisher 15 Beitragsjahre nur noch sieben, um eine eigene Pension zu bekommen.

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