„Aufgezeigt“: Aufpassen beim Krankengeld
Im Sommer 2015 erkrankte Frau Andrea, die anonym bleiben möchte. Im Krankenstand kam die Kündigung. Sie prozessierte gegen den Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeiterkammer, das Verfahren dauerte einige Monate. Währenddessen bekam Frau Andrea Krankengeld von der Gebietskrankenkasse. Sie gewann den Prozess und bekam eine Kündigungsentschädigung von ihrer Firma ausbezahlt.
Experten im Studio
In der Radio Kärnten Family sind Melanie Preis von der AK und Gerald Raunig von der GKK zu Gast und beantworten Hörerfragen zum Thema „Arbeitsrecht und Krankengeld bei langen Krankenständen“.
Versicherte: Nie Berechnung bekommen
Danach kam die erste Rückforderung der Krankenkasse. Sie soll das Krankengeld für die Zeit zurückzahlen, für die sie von der alten Firma Entschädigung bekam, alles rechtens. Doch die GKK forderte 8.870 Euro brutto. Das Krankengeld wurde an Frau Andrea aber netto ausbezahlt. Sie habe immer wieder nachgefragt und eine Berechnung verlangt, diese habe sie von der GKK aber nie bekommen.
Rechtlich gesehen sei das in Ordnung, sagte AK-Steuerexperte Bernhard Sapetschnig. Die GKK führte vor der Überweisung an Frau Andrea den Lohnsteuerteil des Krankengeldes schon ab. Alles, was über 30 Euro pro Tag ausbezahlt werde, müsse besteuert werden. Die Steuer werde direkt von der GKK ans Finanzamt abgeführt. Und diese Steuer muss dann der Patient auch wieder zurückzahlen. Die GKK trete quasi an die Stelle eines Dienstgebers, der ja auch Lohnsteuer abführt.
Sendungshinweis:
Radio Kärnten Stadt-Land, 14.2.2017
Verschiedene Forderungen durch falsche Angaben
GKK-Direktor Johann Lintner sagte, es gebe hier steuerliche Richtlinien. Ab 2015 muss Krankengeld mit 25 Prozent versteuert. Der Bruttobetrag wurde gezahlt, der Nettobetrag ging an die Versicherte. Man hole sich nun den gesamten Bruttobetrag zurück. Dass die GKK von Frau Andrea innerhalb von neun Wochen drei unterschiedliche Beträge eingeforderte, ließ sich auch aufklären. Schuld daran waren falsche Angaben der ehemaligen Firma, so Lintner. Die Entgeltbestätigungen der Dienstgebers waren unterschiedlich, daraus habe man die Rückforderung berechnet.
Warum Frau Andrea zur genauen Berechnung keine klare Antwort von der GKK bekam, wisse Lintner im Detail nicht. Sie hätte eine klare Antwort bekommen müssen.
Die Erkenntnis der „Aufgezeigt“-Recherchen ist, dass man bei Rückforderungen immer genau nachfragen sollte. Wer länger krank ist, sollte ein Drittel des Krankengeldes auf die Seite legen - für die Rückzahlung. Es bleiben 6.162 Euro, die Frau Andrea an die GKK zurückzahlen muss. Dazu kommt dann noch eine Nachversteuerung der Finanz von 36 Prozent.
Konkretes Beispiel
Bei angenommenen 50 Euro Krankengeld pro Tag sind 30 Euro steuerfrei, die restlichen 20 Euro werden mit 25 Prozent versteuert (macht fünf Euro). Die GKK zahlt also 50 Euro, davon gehen fünf ans Finanzamt und 45 Euro an die Versicherte. Da die GKK also Steuer für die Versicherte abführt, muss sie diese von der Versicherten zurückfordern. Die Versicherte kann sich die Differenz von fünf Euro pro Tag aber beim Steuerausgleich zurückholen. Dann allerdings schlägt nochmals das Finanzamt zu: Das Krankengeld wird voll versteuert, im Nachhinein mit 36 Prozent. Pro Jahr gibt es 350 Rückforderungen der GKK.