Rechtsberatung: Achtung bei der Kündigung

Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses? Was der Unterschied ist und worauf muss man achten muss, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden, erfahren Sie hier.

Einvernehmlich wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, wenn der Dienstgeber und der Dienstnehmer einverstanden sind und wenn beide gemeinsam einen Termin vereinbaren, an dem das Dienstverhältnis ausläuft. Kommt der Wunsch nur von einer Seite, spricht man von einer Kündigung. Während der Probezeit kann ein Dienstverhältnis von beiden Seiten aus jederzeit aufgelöst werden, das gilt auch für Lehrlinge.

Fristen müssen eingehalten werden

„Grundsätzlich ist eine Kündigung eine Auflösung des Dienstverhältnisses, die entweder der Dienstnehmer oder der Dienstgeber ausspricht. Ganz wichtig ist es dabei, Fristen einzuhalten. Diese Fristen sind vorgegeben“, sagt AK-Arbeitsrechtsexpertin Melanie Preiss. Bei Angestellten liegen diese Fristen zwischen sechs Wochen und fünf Monaten, je nachdem, wie lange sie schon im Betrieb beschäftigt sind.

Wichtig sei dann, das weitere Vorgehen zu klären und wenn möglich auch schriftlich festzuhalten, rät AK-Expertin Melanie Preiss: "Wenn nicht definitiv darüber gesprochen wird, ob das jetzt eine Kündigung oder eine einvernehmliche Auflösung ist, kommt es in der Praxis oft dazu, dass der Dienstnehmer finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss.“

Keine AMS-Leistung bei Dienstnehmer-Kündigung

Dienstnehmer gehen oft irrtümlich von einer einvernehmlichen Auflösung auf, der Dienstgeber muss aber zustimmen. Tut er das nicht, geht er im Endeffekt von einer Dienstnehmerkündigung aus. Das hat für den Dienstnehmer die Folge, dass er nach Ende des Dienstverhältnisses keine AMS-Leistung erhält.

Sendungshinweis:

Mittagszeit, 15. November 2016

Die AK-Expertin rät daher zu folgender Vorgehensweise: „Wenn ein Dienstnehmer gerne das Dienstverhältnis beenden möchte, ist es sehr sinnvoll, eines unserer Musterschreiben zu verwenden und ich vereinbare mit ihm nur mehr das Datum, zu dem das Dienstverhältnis aufgelöst werden soll.“

Für eine Fristlose braucht es Gründe

Spricht der Dienstgeber eine Entlassung aus, ist das Dienstverhältnis sofort beendet, es müssen keine Fristen eingehalten werden. Für eine Kündigung durch den Dienstgeber müssen aber triftige Gründe vorliegen. „Wenn ich Geld veruntreue oder wenn ich wiederholt zu spät zur Arbeit erscheine und bereits verwarnt wurde. Ich muss etwas angestellt haben, um tatsächlich entlassen zu werden. Das hat dann im Endeffekt auch finanzielle Folgen - unter anderem wieder eine Sperre beim AMS“, sagt die AK-Expertin.