Kärntens einziger Gerichtsmediziner

Wolfgang Tributsch ist Kärntens einziger Gerichtsmediziner und seit 30 Jahren im Amt. Seine Arbeit ist spannend und vielfältig, mit Fernsehserien wie CSI oder NCIS hat sein Alltag aber wenig zu tun. Von Tatortbesuchen bis Gerichtsgutachten reicht die Palette.

Der Alltag eines Gerichtsmediziners sei völlig anders, als im Fernsehen dargestellt, so Tributsch: „Es ist sicher kein reißerischer Alltag, der Gerichtsmediziner ist sicher auch keine schrullige Persönlichkeit, der beim Walkürenritt von Wagner obduziert. In der Früh sichtet man einmal, was zu machen ist, welche alten Fälle aufzuarbeiten und welche Gutachten zu diktieren sind. Es kann sein, dass der Staatsanwalt mit einem Obduktionsauftrag anruft.“

Histologische und toxikologische Tests

In so einem Fall organisiert die Frau des Gerichtsmediziners, die seine Chefsekretärin ist, alles Weitere. Zum Beispiel müsse ein Raum in einem Krankenhaus gebucht werden, denn dort finden die Obduktionen statt. Wenn es besondere Fragestellungen bei der Obduktion gebe, dauert es rund zwei Stunden, dann werde mit dem Staatsanwalt Rücksprache gehalten. Die entnommenen Organproben müssen untersucht werden, einerseits histologisch, also das Gewebe wird unter dem Mikroskop betrachtet, aber auch toxikologische Untersuchungen der Körperflüssigkeiten. Diese werden im Institut in Innsbruck untersucht, er bekomme dann die Ergebnisse, so Tributsch.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Mittagszeit; 7.11.2016

Wird auch zu Tatorten gerufen

Es sei auch seine Aufgabe, zu einem Lokalaugenschein bei einem Todesfall zu gehen. Vor allem, wenn es Zweifel bei der Todesursache gebe. Er untersuche auch biologische Spuren und stelle den Todeszeitpunkt fest. Vor Gericht sei er als Sachverständiger quasi Beweismittel. Eine Hilfsperson, die dem Richter aus medizinischer Sicht Hinweise gebe, damit er einen Fall beurteilen könne. Er sei nicht Anwalt der Toten, sondern ein unparteiischer Urteiler. Seine Aussage sei ein Beweismittel wie ein Fingerabdruck.

Nachwuchssorgen bei Fachärzten

Tributsch sagte, seine Beweggründe seien auch eine gewisse detektivische Ader gewesen. „Gerichtsmediziner wird man nicht, um reich zu werden oder weil es besonders schön ist, sondern weil das Fach interessant ist.“ Es gebe Nachwuchsprobleme und zu wenige Ausbildungsstellen für Gerichtsmediziner. Nur an den Universitäten werden Fachärzte für Gerichtsmedizin ausgebildet, das dauert sechs Jahre, wie alle anderen Facharztausbildungen auch. Außerdem müsse man fünf Jahre selbstständig arbeiten. Zusammen mit Sachverständigengenehmigung müsse man rund 17 Jahre warten, bis man als Sachverständiger vor Gericht gehen könne.

Ein anderes Problem sei auch eine Kostenfrage: „Gerade die toxikologischen Untersuchungen, wie sie heute von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, sind nicht mehr kostendeckend. Alle unsere Leistungen müssen nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet werden. Da sind die Beträge für Einzelleistungen nicht gerade hoch.“

Erster DNA-Beweis

Ein Fall sei im besonders in Erinnerung, so Tributsch: „Im Jahr 1992 wurde an der Arlbergschnellstraße eine kopflose, skelettierte Leiche gefunden. Zum Obduzieren war da nicht mehr viel. Es hat damals keine DNA-Technologie gegeben, die vor Gericht anerkannt wurde. Wir haben damals zum ersten Mal aus dem Knochenmark der Frau DNA-Material erhalten und im Kofferraum des Ehemanns einen Blutfleck gefunden. Auch im Gully der Tiefgarage war noch Material erhalten, das haben wir mit Material aus dem persönlichen Bereich des Opfers verglichen. Der Mann war der Täter.“