Mythen rund um das Handgepäck

Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, wird mit diversen Bestimmungen zum Handgepäck konfrontiert. Dabei gibt es so manche Irrtümer, hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen.

Damit man am Flughafen keine unschönen Überraschung erlebt, empfiehlt der ÖAMTC generell, sich vor dem Abflug bei der Fluglinie genau über Richtlinien, wie das erlaubte Handgepäckgewicht, zu erkundigen. Die häufigsten Irrtümer klärt der ÖAMTC zum Ferienstart auf:

Mythos 1: Die Flüssigkeitsmenge im Plastikbeutel ist nicht begrenzt. „Das ist wirklich falsch“, sagt Petra Peitler vom ÖAMTC. Die Menge sei pro Person auf einen Beutel mit maximal einen Liter Inhalt begrenzt. Die im Plastikbeutel befindlichen Behälter dürfen maximal 100 Milliliter Inhalt haben. Medikamente hingegen können ohne Mengenbeschränkung im Handgepäck mitgeführt werden, es ist aber ratsam, ein ärztliches Attest mitzuführen. Babynahrung unterliegt nicht dieser Mengenbeschränkung.

E-Zigaretten und Batterien ins Handgepäck

Mythos 2: E-Zigaretten und Batterien darf man im Groß- und Handgepäck verstauen. „Nur im Handgepäck“, korrigiert ÖAMTC-Expertin Peitler. Flugreisende dürfen E-Zigaretten wegen Brandgefahr künftig nur noch im Handgepäck mit sich führen. Auch das Aufladen von E-Zigaretten in der Kabine ist untersagt. Die Kontakte von Batterien müssen isoliert werden.

Mythos 3: Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen. Auch das ist nur beschränkt richtig. Benzinfeuerzeuge sind generell verboten. Gasfeuerzeuge oder ein Päckchen Streichhölzer sind nur direkt an der Person erlaubt, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.

Kindersitze dürfen mit

Mythos 4: Elektronische Geräte müssen nicht geladen sein. Hier gilt, dass sich die Geräte für Kontrollen ein- und ausschalten lassen müssen.

Sendungshinweis:

Mittagszeit, 5. Juli 2016

Mythos 5: Kindersitze dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden. „Grundsätzlich falsch“, so die ÖAMTC-Expertin. „Es ist möglich, aber in den meisten Fällen nicht notwendig.“ Die Sitzerhöhungen dürfen aber erst nach der Anschnallpflicht verwendet werden.

Mythos 6: Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine. Auch das ist falsch, es gibt Gewichts- und Größenbeschränkungen. Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen will, muss sich deswegen vorab bei der Fluglinie erkundigen.

Noch ein Tipp: Für den Transport von Luxusartikeln oder teuren Kleidungsstücken im aufgegebenen Gepäck gelten die jeweiligen Haftungshöchstgrenzen der Airlines. Für den Fall des Verlusts empfiehlt sich jedoch eine Gepäckversicherung.

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