Wie spart man sich die Rezeptgebühr?
Für jede Medikamentenpackung ist eine Rezeptgebühr in der Höhe von 5,40 Euro zu bezahlen. Für chronisch Kranke oder Bezieher von Mindesteinkommen ist dies viel Geld. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Rezeptgebührenbefreiung. Mit dem Stichtag 1. Oktober sind 42.000 Kärntner von der Rezeptgebühr befreit, um 2.000 mehr als zum gleichen Stichtag im vergangenen Jahr. Automatisch von der Rezeptgebühr befreit sind Menschen mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten wie HIV, Hepatitis oder Kinderlähmung. Außerdem Personen mit sehr geringem Einkommen, wie die rund 18.000 Kärntner Bezieher der Ausgleichzulage, sowie Zivildiener und Asylwerber.
Sendungshinweis:
Radio Kärnten Frühjournal,
13. Oktober 2014
Verdient jemand mehr als 10.292 Euro im Jahr, muss er mindestens 38 Mal Rezeptgebühr bezahlen, damit die Rezeptgebühren-Obergrenze erreicht ist. Oder er muss mindestens zwei Prozent seines Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren aufgewendet haben, um bis zum Ende des Jahres davon befreit zu sein. Die Befreiung von der Rezeptgebühr scheine dann automatisch auf der E-Card auf, es sei kein gesonderter Antrag auf Befreiung nötig, erläutert Gerald Raunig von der Kärntner Gebietskrankenkasse (GKK).
Gutschrift für das nächste Jahr möglich
Weil die Apotheken-Abrechnung mit der GKK im Schnitt etwa sechs bis acht Wochen dauert, kann es vorkommen, dass jemand bereits zu viel Rezeptgebühr gezahlt hat. In diesem Fall bekommt man eine Gutschrift für das nächste Kalenderjahr. Beantragt man die Befreiung von der Rezeptgebühr, darf das Einkommen monatlich 858 Euro nicht übersteigen, bei Ehepaaren sind es 1.286 Euro.
Im letzten Jahr nahm die GKK über die Rezeptgebühr 17,3 Millionen Euro ein. Mit 1. Jänner 2015 soll diese erneut um 10 bis 15 Cent angehoben werden.