Hilfe bei Problemen mit dem Pflegegeld

Rund 40.000 Kärntner beziehen derzeit Pflegegeld in den Stufen 1 bis 7. Bei dieser Einstufung gibt es immer wieder ernste Streitfälle und Klagen. In Kärnten gibt es Hilfe und Beratung vom Zivilinvalidenverband oder dem Verein Integration.

Von der Pflegestufe hängt ab, wieviel Pflegegeld ausbezahlt wird. Gerade bei dieser Einstufung gibt es immer wieder ernste Probleme, sagt Expertin Kirsten Ratheiser vom Verein Integration Kärnten, der, wie der Österreichische Zivilinvalidenverband, beim Pflegegeldantrag hilft. Der größte Teil ihrer Klienten sei jedenfalls nicht richtig eingestuft, meint Ratheiser.

Wo gibt es Hilfe?

Der Verein Integration Kärnten hat in Villach seinen Sitz in der Moritschgasse, in Klagenfurt in der Kumpfgasse. Telefonisch ist er unter 0664 / 23 26 131 oder 0664 / 39 51 163 erreichbar. Der Zivilinvalidenverband Kärnten ist unter der Nummer 04242/23 2 94 erreichbar.

Das Pflegegeldgesetz sei generell zu kompliziert und für viele nicht durchschaubar, kritisiert Ratheiser: „Die Informationen sind mangelhaft. Die begutachtenden Mediziner haben nicht den Auftrag und wohl auch nicht das Interesse, das den Klienten zu erklären.“ Dass Ärzte die Einstufung festlegen, sieht Ratheiser kritisch. Pflegefachkräfte würden den Pflegeaufwand viel realistischer einschätzen könnten, meint sie.

Teils keine eindeutige Regelung

Bei Problemen prüft Kirsten Ratheiser mit ihrem Team den Pflegegeld-Bescheid und versucht auch zu klären, ob eventuell ein höherer Anspruch besteht – was nicht immer leicht sei. Laut Gesetz sei Hilfe nötig, wenn die Gefahr einer Vernachlässigung oder Unterversorgung bestehe. Geprüft werde dabei etwa die Selbstständigkeit bei Körperpflege und beim Kochen. Was als selbstständig gilt, da scheiden sich eben die Geister. Kirsten Ratheiser mit einem Beispiel: „Wenn jemand zwar das Essen zubereiten, den Kochtopf aber nicht mehr heben kann, stellt sich die Frage, ob Hilfe nötig ist, oder ob ein paar Hilfsmittel reichen.“ In so einem Fall lässt das Gesetz Interpretation. Dann entscheidet der Arzt, was zumutbar ist und was als Pflegebedarf angerechnet wird.

In Streitfällen müssen die Antragsteller mitunter klagen, um eventuell doch eine höhere Einstufung zu erwirken. Auch dabei ist der Verein Integration behilflich. Ratheiser: „Wir arbeiten mit einem Anwalt zusammen und gewinnen fast jede Klage.“

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Mittagszeit,
22. September 2014

Aus der Praxis weiß Ratheiser auch, dass sich die Senioren oft verstellen, wenn der Arzt zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit kommt. Gerade Seniorinnen seien dann versucht, ihre Selbstständigkeit zu beweisen. So passiert es, dass viele Antragsteller kein oder zu wenig Pflegegeld bekommen.

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