15 Monate bedingte Haft für Hitlergruß

In der Aufarbeitung des diesjährigen Gedenktreffens am Loibacher Feld ist am Mittwoch ein weiteres Urteil gefällt worden. Ein 30-jähriger Kroate, der den Hitlergruß gezeigt hatte, wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das Verfahren am Mittwoch war das letzte im Zusammenhang mit den Ereignissen bei der diesjährigen Gedenkveranstaltung in Bleiburg. Zuvor waren bereits vier Kroaten wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden, ein Angeklagter wurde freigesprochen - mehr dazu in Kroatentreffen: Bereits drittes Urteil.

Die Staatsanwältin warf dem Kroaten am Mittwoch vor, bei der Veranstaltung nahe Bleiburg im Mai für eine breite Öffentlichkeit sichtbar die Hand zu Hitlergruß erhoben zu haben. Das sei eines der charakteristischen Identifizierungssymbole des Nationalsozialismus, erklärte die Staatsanwältin. Der Kroate sei von zwei Polizisten dabei gesehen und anschließend festgenommen worden. Darüber hinaus habe man auf seinem Mobiltelefon Bilder, die ihn bei einer anderen Veranstaltung mit dem Hitlergruß zeigen, gefunden. Auch PDF-Dateien von Hitlers „Mein Kampf“ in kroatischer Sprache seien sichergestellt worden. Das lasse die innere Einstellung des Kroaten zu nationalsozialistischen Inhalten erkennen. Auch sei die Veranstaltung selbst sehr umstritten, so Kügler.

Verteidiger: In Kroatien nicht strafbar

Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, dass der Angeklagte in der Untersuchungshaft nun sechs Wochen Zeit gehabt habe, über seine Handlungen nachzudenken und sich mit der rechtlichen Situation in Österreich auseinanderzusetzen. Man müsse bei der Strafbemessung aber berücksichtigen, dass der Tatbestand in Kroatien nicht strafbar sei und dass der Angeklagte keineswegs die Absicht gehabt habe, das österreichische Staatsgefüge zu zerstören.

Angeklagter: Das war ein großer Fehler

Der Angeklagte selbst erklärte, er fühle sich schuldig, es sei der größte Fehler, den er begangen habe und es tue ihm sehr leid. Er sei ausschließlich wegen der Gedenkmesse gekommen. Warum er die rechte Hand zum sogenannten „deutschen Gruß“ erhoben hatte, könne er heute nicht mehr sagen. Er sei auch alkoholisiert gewesen, der Alkotest ergab bei ihm 1,4 Promille.

Von Richter Bernd Lutschounig über seine innere Einstellung zum Nationalsozialismus gefragt, antwortete der Angeklagte, er habe keine politische Einstellung, glaube aber, dass keine Politik das Recht habe, ein Volk auszulöschen. „Mein Kampf“ habe er zwar auf seinem Handy gehabt, jedoch noch nicht gelesen. Er habe aber vorgehabt, es zu lesen, weil es ihn interessierte.

Geständnis als Milderungsgrund

Richter Lutschounig bezeichnete das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die Enthemmung aufgrund der Alkoholisierung als Milderungsgrund für die Strafbemessung. Erschwerungsgründe habe es keine gegeben. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.