Neue Kirchenleitung führt Kontrollgremium ein

Der neue Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger hat mehrere Entscheidungen des früheren Bischofs Alois Schwarz an seinem ersten Amtstag zurückgenommen. Neu ist unter anderem ein Kontrollgremium in der Geschäftsführung.

„Vorwärts und zurück“ gilt unter der neuen Kirchenleitung für das Statut des Bistums Gurk, in dem die Vermögensverwaltung, sowie Aufsichtsgremien und deren Funktion geregelt sind. Das Statut entspreche nicht den Kriterien des kirchlichen Vermögensrechtes, sagte Ordinariats-Kanzler Jakob Ibounig, der in der Diözese für Kirchenrechtsfragen zuständig ist.

„Nach einem ersten Blick auf dieses Statut, besteht der Verdacht, dass Aufsichtsorgane nicht in der Weise berücksichtigt sind, wie sie von der kirchlichen Verfassung her vorgeschrieben sind.“ Deshalb sei vorsichtshalber dieses Statut außer Kraft gesetzt und das zuvor geltende, das mit Sicherheit kirchenrechtskonform war, wieder in Kraft gesetzt worden.

Kontrollgremium wird installiert

Dazu bekommt die Geschäftsführung des Bistums ein Kontrollgremium beigestellt. „Es wurde dem Geschäftsführer des Bistums Magister Maier eben ein solcher Geschäftsführungsbeirat zur Seite gestellt von Seite des Diözesanadministrators und des Domkapitels, um zu garantieren, dass kirchenrechtskonform vorgegangen werde kann“, so Ibounig.

Beirat durchleuchtet Bistum Gurk

Bereits nach seiner Wahl am Montag kündigte Engelbert Guggenberger an, das Bistum Gurk zu durchleuchten und einen Beirat einzusetzen, dem unter der Leitung des Ökonomen des Domkapitels, Gerhard Kalidz, Dompfarrer Peter Allmaier, Ordinariats-Vizekanzler Burkhard Kronawetter und der frühere Finanzkammerdirektor Franz Lamprecht angehören. Der Beirat nahm seine Arbeit auf, erste Ergebnisse sollen so schnell wie möglich Klarheit über die Situation des Bistumsbetriebes bringen. Über Personalfragen in Bistum und Stift St. Georgen soll in den nächsten Tagen beraten werden.

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