Hitler-Bilder auf Facebook: Bedingte Haft
Der Vorwurf laut Anklage: Zwischen August 2016 und Mai 2017 soll die Frau auf Facebook viermal Bilder und Verherrlichungen von Adolf Hitler veröffentlicht haben. Dazu schrieb sie in Kommentaren, dass Terroristen und Polizisten erschossen und Gaskammern wiedereingeführt werden sollten. Über den Nachrichtendienst WhatsApp soll die Frau zudem ein Bild verschickt haben, das einen Pkw mit einem Hakenkreuz und dem Schriftzug „Adolf“ zeigt. Die Angeklagte gab sich am Dienstag vor Gericht sehr wortkarg: „Ich möchte dazu nichts sagen.“ „Warum?“, wollte Richterin Michaela Sanin wissen. „Weil es besser so ist“, lautete die Antwort.
Drei verschiedene Facebook-Konten benutzt
Laut Staatsanwältin Sandra Agnoli benutzte die Angeklagte drei verschiedene Facebook-Konten, diese waren durchwegs öffentlich. Nach zwei anonymen Hinweisen an den Verfassungsschutz wurde bei der Frau eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Beamten stellten ein Handy und ein Notebook sicher. Da habe sich die Frau kooperativ gezeigt und die Passwörter für beide Geräte verraten, sagte Verteidiger Rudolf Vouk.
Die Geschworenen befanden die 44-Jährige einstimmig für schuldig. Das Urteil: zwölf Monate bedingte Haft und 1.500 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte nahm das Urteil auf Anraten ihres Verteidigers an, es ist bereits rechtskräftig.
In den letzten Wochen gab es in Kärnten mehrere Verurteilungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, vor allem im Zusammenhang mit dem diesjährigen Gedenktreffen am Loibacher Feld. Drei Kroaten wurden bereits verurteilt, zwei weitere Prozesse folgen - mehr dazu in Kroatentreffen: Bereits drittes Urteil.
Links:
- Zwei Jahre bedingte Haft für Hitlergruß (kaernten.ORF.at, 25.6.2018)
- 15 Monate bedingte Haft für Hitlergruß (kaernten.ORF.at, 19.6.2018)
- Hakenkreuzfahne: Bedingte Haft und Geldstrafe (kaernten.ORF.at, 12.6.2018)