EU-Projekt: Bisher vier Fischotter gefangen

Seit April darf in Kärnten der geschützte Fischotter gefangen und erlegt werden. Drei Lebendfallen wurden aufgestellt, mit denen aber noch keine Tiere gefangen wurden. Anders als bei einem EU-Projekt im Görtschitztal, das bereits seit eineinhalb Jahren läuft.

Die neue Fischotterverordnung des Landes sieht vor, dass pro Jahr 43 Tiere gefangen und erlegt werden dürfen. Hintergrund sind heftige Proteste von Fischereiberechtigten, die von großen Schäden in den Gewässern gesprochen haben. Voraussetzung für die Bejagung der Otter ist unter anderem ein eigener Fallenstellerkurs. Rund hundert Jäger haben den ersten Kurs abgeschlossen. Aktuell sind drei Lebendfallen in Kärnten aufgestellt, gefangen wurde bisher noch kein Tier. Anders sieht das bei einem EU-Forschungsprojekt im Görtschitztal aus, das parallel zu den Maßnahmen läuft.

Fischotter

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Projekt: Intensive Bejagung wird simuliert

Rund um die Lebendfalle, die der Wildökologe Andreas Kranz am Ufer der Görtschitz im Rahmen des EU-Projektes kontrolliert, sind nur wenige Spuren zu finden, die auf den Unterwasserjäger hinweisen. Es ist eine von etwa neun Fallen, die der Wissenschaftler seit eineinhalb Jahren immer wieder aufstellt. „Wir simulieren eine intensive Bejagung über drei Jahre und schauen, wie lange die Otter nachwandern“, fomuliert Wildökologe Andreas Kranz das Ziel seines EU-weit einzigartigen Monitoringprojektes.

Erste Fischotter gefangen und getötet EU-Projekt

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Wildökologe Andreas Kranz

Vier Tiere konnten seit Projektbeginn gefangen werden. Zwei, darunter auch ein Weibchen, wurden in den Niederlanden für ein Wiederansiedelungsprojekt wieder frei gelassen. „Die Niederlande sind das einzige Land in dem es ein Wiederansiedelungsprojekt für Fischotter gibt. Der Fischotter ist dort Ende der 1980-er Jahre ausgestorben. Man hat dann Ende der 1990er Jahre begonnen Fischotter wieder auszulassen. Die brauchen aber für eine genetische Basis, damit es zu keiner Inzucht kommt, mehr Individuen auch aus unterschiedlichen Gebieten“, so Kranz. Zwei weitere gefangene Tiere waren nicht dafür geeignet, sie mussten eingeschläfert werden.

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Wiederansiedelung in den Niederlanden

In den Niederlanden wurden zwei der in Kärnten gefangenen Fischotter wieder freigelassen. Video: Karsten Reiniers

Erste Auswirkungen auf Fischbestand

Die Folgen der Fangaktion sind, dass die Otterpopulation im Görtschitztal sinkt. Neben der Entnahme mit ein Grund dafür ist, „dass die Nahrungsbasis deutlich zurückgegangen ist und zwar im Fließgewässer und an den Teichen. Die Teiche sind natürlich noch da, aber nicht mehr verfügbar, weil sie elektrisch eingezäunt sind“, so der Wildökologe. Mit ein Grund, warum gerade die Görtschitz als Forschungsfeld für das Projekt dient, ist die Urforelle, also eine genetisch unverfälschte heimische Bachforelle, die dort noch verbreitet ist. Um deren Bestand waren die Fischer besorgt.

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Auch beim Fischbestand gibt es bereits erste Auswirkungen. Die aktuellen Ergebnisse der elektrischen Befischungen zeigen, „dass bereits wieder größere Fische vorkommen. Es hat in diesem Gebiet einen Ausfang von Ottern gegeben und dadurch ist der Fraßdruck anscheinend auf die Fische geringer geworden und die verbleibenden Fische hatten wieder die Möglichkeit zu wachsen“, so Gewässerökologe Thomas Friedl.

Fischotterschäden sollen ersetzt werden

Unterdessen arbeitet das Land an Lösungen zur Schadensabgeltung von Fischottern. 30 Ansuchen von Fischteichbesitzern aus ganz Kärnten mit Fischotterschäden, die in die Jahre 2016 und 2017 fallen, liegen der Kärntner Landesregierung aktuell vor. Schäden, die zeitlich vor Inkrafttreten der Novelle des Jagdgesetzes im März 2018 liegen, sodass die Betroffenen keinen Anspruch auf Schadensabgeltung im Rahmen des neu entstehenden Wildschadensfonds hätten. Für diese Fischteichbesitzer stellt Landesrat Martin Gruber nun dennoch finanzielle Mittel als Unterstützung zur Verfügung.

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Schäden des heurigen Jahres, für die eine Meldung nach dem 1. März 2018 erfolgte, werden nach Inkrafttreten des Wildschadensfonds ausbezahlt. Entsprechend der Fischotter-Verordnung habe man in Revieren auch mit dem Aufstellen der Fallen begonnen. Zusätzlich werden nun vom Land pro Fischereiverband je zwei weitere Fischotter-Fallen inklusive Auffangboxen zur Verfügung gestellt, um die Jäger bei der Entnahme der Tiere zu unterstützen.

Förderung bis Herbst zu beantragen

„Als wichtige Präventivmaßnahme arbeiten wir gerade an den Details zur Richtlinie für die Förderung von Fischotterabwehrzäunen“, so Jagd- und Fischereireferent Martin Gruber (ÖVP). Um vor allem die Fischzuchten zu unterstützen, sollen Zäune sowie Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen vom Land Kärnten gefördert werden. Die Förderung kann voraussichtlich ab Herbst 2018 beantragt werden. Die Landesfischereiinspektion soll als abwickelnde Stelle fungieren.

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