Kroatentreffen: Bereits drittes Urteil

Das diesjährige Gedenktreffen am Loibacher Feld hatte am Dienstag ein weiteres gerichtliches Nachspiel: Ein Kroate hatte den Hitlergruß gezeigt, ein weiterer trug ein Nazi-Shirt; sie wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Ein Kroate wurde bereits verurteilt, zwei weitere Prozesse folgen.

Die alljährliche Gedenkfeier für die kroatischen Opfer der kommunistischen Partisanen am Ende des Zweiten Weltkriegs bei Bleiburg ist in Österreich, aber auch in Kroatien, als faschistische Veranstaltung umstritten, heuer gab es erstmals Gegendemonstrationen und mehrere Verhaftungen. Am Dienstag mussten sich zwei Teilnehmer des Treffens vor Gericht verantworten.

Ein 54-jähriger Kroate hatte bei der umstrittenen Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt, ein 26-Jähriger hatte ein T-Shirt mit einem SS-Totenkopf und dem Spruch „Besser tot als rot"getragen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Männer mussten sich je vor einem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorre verantworten.

"Wollte niemanden provozieren“

Das Handy des 26-Jährigen hatte weitere Hinweise auf seine Gesinnung zutage gebracht, erläuterte Staatsanwältin Bettina Dumpelnik. Zahlreiche Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus waren darauf, einige der Fotos zeigten auch den Angeklagten in eindeutigen Posen: Den Hitlergruß zeigend oder in einer Wehrmachtsuniform.

Vor Gericht bekannte sich der Mann schuldig: „Ich hatte nie die Absicht, irgendjemanden zu provozieren oder zu beleidigen, ich wollte einfach an der Gedenkfeier teilnehmen. 15 Minuten nachdem ich aus dem Bus gestiegen bin, bin ich dann schon festgenommen worden.“ Das T-Shirt habe er in einem Geschäft in Zagreb gekauft, in Kroatien habe er damit auch nie Probleme gehabt. Er habe gewusst, dass es sich bei dem Aufdruck um den SS-Totenkopf handelt, sei aber davon ausgegangen, dass er das T-Shirt auch in Österreich ungestraft tragen dürfte: „Mir war klar, dass es in Österreich illegal ist, zum Beispiel ein Hakenkreuz oder die SS-Rune zu tragen.“

„Ich bin kein Krimineller“

Vor dem Ermittlungsrichter hatte der 26-Jährige noch ausgesagt, dass ihn die Symbolik der NS-Zeit fasziniere. Im Gerichtssaal schwächte der Mann das ab: „Es ist keine Faszination. Ich achte demokratische Rechte. Ich bin kein Krimineller.“ Auf die Frage von Richter Pöllinger-Sorre, warum er dann „hunderte solcher Bilder“ am Handy habe, zuckte er mit den Schultern: „Dummheiten, ich weiß es nicht.“

In seiner Begründung erklärte Richter Pöllinger-Sorre, dass sich sowohl das Geständnis als auch die Unbescholtenheit des Mannes mildernd auf die Strafhöhe ausgewirkt hätten, erschwerend sei aber die „besondere mediale Wirkung der Großveranstaltung“ ins Gewicht gefallen. Auch der 26-Jährige, der seit der Gedenkfeier in Untersuchungshaft saß, hatte das Urteil angenommen, Staatsanwältin Dumpelnik gab keine Erklärung ab.

Am Nachmittag fand dann der Prozess gegen den zweiten Angeklagten statt. Die Geschworenen sprachen den 54-Jährigen nach nicht einmal einer Stunde schuldig. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Zwei weitere Verhandlungen am Freitag

Die beiden Verhandlungen waren nicht die letzten zur Aufarbeitung der Umtriebe am heurigen Gedenktreffen: Bereits am Freitag dieser Woche stehen wieder zwei Kroaten in Klagenfurt vor dem Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor.

Bereits vergangene Woche wurde ein 51 Jahre alter Kroate verurteilt, weil er beim heurigen Treffen die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte – mehr dazu in 15 Monate bedingte Haft für Hitlergruß. Auch das Treffen im letzten Jahr hatte diese Woche ein gerichtliches Nachspiel. Am Montag wurde ein 69-jähriger Kroate wegen Wiederbetätigung verurteilt – mehr dazu in Zwei Jahre bedingte Haft für Hitlergruß.