Ungewollter Sex: Fünf Monate bedingte Haft
Widersprüchliche Aussagen von Täter, Opfer und Zeugen und ein Mangel an Beweisen kennzeichneten den Prozess von Beginn an. Zu dem Vorfall soll es vor mehr als einen Jahr in der Wohnung des Schülers gekommen sein. Der gebürtige Türke soll das Mädchen zu sich eingeladen haben, obwohl die Schülerin bereits Vorbehalte hatte und diese dem Burschen in einer SMS mitteilte.
Mädchen an Beinen festgehalten
Doch er sagte, es werde nichts passieren, sie könne auch Freunde mitbringen. Das Mädchen kam dann aber alleine. Im Wohnzimmer wurden die beiden intim. Die 17-Jährige bat den 20-Jährigen, aufzuhören und „brav zu bleiben“, so das Mädchen wörtlich zu dem Schüler. Der 20-Jährige machte dennoch weiter. Auch als das Mädchen sagte, dass sie Schmerzen habe, ließ der Schüler nicht von ihr ab. Zweimal kam es zum ungewollten Sex, durch das Festhalten ihrer Beine soll das Mädchen auch ein Hämatom bekommen haben.
Entschuldigungs-SMS geschrieben
Nur wenige Tage später wandte sich die damals 17-Jährige an das Gewaltschutzzentrum, der Fall wurde angezeigt. Vor Gericht zeigte sich der 20-jährige Angeklagte am Dienstag nicht geständig. Warum er nicht aufgehört habe, intim zu sein, als das Mädchen sagte, dass sie Schmerzen habe, wollte eine Schöffin von dem 20-Jährigen wissen. Er hätte nicht gedacht, dass sie nicht wollte, so der Angeklagte darauf. Sie hätte ihn geküsst, es gab auch sonst keinen Widerstand, so der Schüler. Belastend war eine SMS, die der Schüler noch am selben Abend an das Mädchen geschrieben hatte, dort entschuldigte er sich dafür, dass er nicht aufhören habe können.
Freunde des Mädchens sagten aus
Freunde des Opfers bestätigten das Hämatom, das die Schülerin erlitten hatte. Sie sprachen auch von einer Wesensveränderung des Mädchens. Für Staatsanwalt Marcus Pacher war dies ausreichend, um den Angeklagten für schuldig zu befinden. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Michael Schofnegger verurteilt den 20-Jährigen schließlich zu fünf Monaten bedingte Haft. Als mildernd wurde das Alter und die Unbescholtenheit des Angeklagten angeführt. Neben eine Geldstrafe von 700 Euro muss er auch 400 Euro Schadenersatz an das Mädchen zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist nicht rechtskräftig.