Datenschutz: Lehrerin veschweigt Noten

Das Datenschutzgesetz treibt seltsame Blüten: Es gibt Lehrer, die Benotungen von Arbeiten oder Prüfungen vor der Schulklasse geheim halten. Das hat aber durchaus einen ernsten Hintergrund, denn im Schulgesetz gibt es dazu keine Regelung.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herrscht bei vielen Lehrern Unsicherheit, was erlaubt ist und was nicht. Eine Lehrerin im Villacher Peraugymnasium nahm es mit dem Datenschutz deshalb ganz genau, sagt Direktor Herwig Hilber. „Die Kollegin will keine Noten mehr vorlesen, das kann man zwar nicht ablehnen, aber es ist keine praktikable Lösung.“

Geheimhaltung im Unterricht kaum möglich

Nicht weniger als 127 Datenschutz-Anpassungsgesetze wurden allein im letzten Monat erlassen. Da den Überblick zu behalten, fällt sogar Experten schwer. Auch Schulnoten sind genau genommen Daten, für die das Datengeheimnis gilt. Konrad Lachmayer, Universitätsprofessor in Wien sagte dazu: „Es ist nicht im Sinne der DSGVO, Daten von Schülern an andere Schüler weiterzukommunizieren. Im Unterricht können aber nicht alle Leistungen, etwa bei mündlichen Prüfungen, vor anderen Schülern geheim gehalten werden.“ Die gelebte Praxis lässt also Schulrecht und Datenschutz miteinander kollidieren.

Noten verraten kann pädagogisch sinnvoll sein

Mirella Hirschberger-Olinovec ist Juristin im Kärntner Landesschulrat und sagte dazu, rein juristisch, streng gesehen, dürften die Noten nicht an andere Schüler weitergegeben werden. „Aber eine Klasse befindet sich in einem Verband, in dem es auch pädagogisch sinnvoll sein kann, dass die anderen Schüler die Noten auch erfahren.“ Sehe man es ganz streng, müsste man von der ganzen Klasse eine Zustimmung einholen, so die Juristin.

Mit ihrer Geheimniskrämerei handelte die Lehrkraft also juristisch korrekt. Schuldirektor Hilbert plädiert aber dennoch dafür, pädagogische Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Er sagte, die Kollegin habe sich nicht ins Unrecht gesetzt, denn wenn man die Schüler frage, ob man die Noten veröffentlichen dürfe, werden die guten Schüler ja und die schlechteren nein sagen."

Nicht für Öffentlichkeit bestimmt

Der Kärntner Bildungsdirektor Rudolf Altersberger beruhigt und ist für einen realistischen Umgang mit Datenschutz in Schulen: „In einer Schule braucht es einen Spielraum zwischen Schutz von personenbezogenen Daten und dessen Verwendung. Man braucht Fingerspitzengefühl und Augenmaß, damit die Daten in der Schule bleiben und nicht an die Öffentlichkeit kommen.“