18-jähriger Mehrfachtäter muss ins Gefängnis
Vor seinem 18. Geburtstag, im Jahr 2017, verübte der Angeklagte die meisten Taten. Ende Juni ohrfeigte er den neuen Freund seiner Ex-Freundin und fügte ihm eine Prellung zu. Mit zwei anderen Burschen stahl er aus einem Stadtwerkebus einen Notfallhammer und zerschlug damit beim Caritasshop ein Fenster. Bei der Festnahme leistete der Bursche Widerstand, ein Polizist wurde leicht verletzt.
Noch schwerer wertete Richter Alfred Pasterk bei der Verhandlung am Montag die Taten, die der Angeklagte nach seinem 18. Geburtstag beging. Im Herbst wurde er bei einem Fahrraddiebstahl ertappt, trotz Waffenverbots wurde er auch mit einer CO2-Waffe angetroffen. Außerdem beschädigte er mit einer Stahlstange in Klagenfurt die Tür einer öffentlichen Toilette.
Bewährungshelfer entlastet Angeklagten
Vor Gericht war der junge Mann zu allen Vorwürfen geständig. Er habe damals Stress gehabt, rechtfertigt er sich. Er habe zu Hause ausziehen müssen und in der Jugendnotschlafstelle gewohnt. Wegen einer einschlägigen Vorstrafe hat der St. Veiter bereits einen Bewährungshelfer. Dieser sagte vor Gericht aus, dass sich der 18-Jährige seit einigen Monaten auf einem besseren Weg befinde und sich um Job und Wohnung gekümmert habe.
Richter verordnet Anti-Gewalttraining
Drei Jahre Haft beträgt das maximale Strafmaß für die Taten des 18-Jährigen. Drei Monate im Gefängnis erschienen dem Richter genug, um den Jugendlichen von weiteren Taten abzuhalten. Weitere fünf Jahre wird er - mit weiteren zwölf Monaten bedingter Haft - noch von seinem Bewährungshelfer betreut. Außerdem muss der 18-Jährige ein Anti-Gewalttraining absolvieren.
Staatsanwältin Doris Kügler verzichtet auf Rechtsmittel, der Angeklagte nahm das Urteil an. Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, weil der Bursche nicht von einem Anwalt vertreten worden war.