„TÜV“ für schadhafte Bäume
Der Forstexperte und Jurist Peter Herbst beschäftigt sich von Berufs wegen mit dem Baum als Streitfall bei Gericht. Fällt ein Baum in einem heftigen Sturm um, ist das nicht immer höhere Gewalt - zeigt die Rechtssprechung. „Es kann auch ein Orkan mit 160 Stundenkilometer blasen und trotzdem kein Elementarereignis vorliegen, wenn nämlich der Baum einen Mangel aufweist, der auch bei geringerer Windgeschwindigkeit zum Umstürzen oder Brechen geführt haben könnte.“
Laut Rechtssprechung ist ein Baum so etwas wie ein Gebäude, bei dem auch darauf schauen muss, dass zum Beispiel keine Ziegel vom Dach fallen. Bei Baum ist diese Beurteilung aber weit schwieriger. Nur Experten können mit Erfahrung und eventuell Ultraschall in eine Stamm „hineinschauen“.
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Sicherheitscheck für Laien oft schwierig
Horst Sadjina ist seit 20 Jahren Baumpfleger und hat Erfahrung, zu erkennen, in welchem Zustand sich ein Baum befindet, ob er weg muss oder nicht.
Wenn ein Baum im Kronenteil abgestorben ist könne auch ein Laie oft erkennen. Nur geschulte Augen sehen hingegen, dass ein Baum nicht mehr standsicher ist, „weil Pilzfruchtkörper unterirdisch sein System zerstört haben. Das ist für einen Laien nur sehr schwer oder garnicht zu erkennen“, so der Experte.
Der Birkenbohrling zum Beispiel hat es auf das Holz der Birke abgesehen: „Das ist ein Wirtspilz, der nur die Birke besiedelt und der Braunfeule hervorruft. Der Baum war nicht mehr verkehrssicher.“
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Firmen bieten jährlichen Check an
Etliche Firmen bieten an die Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Für etwa vier Euro pro Jahr übernehmen dann sie die Verantwortung. Die Bäume bekommen eine Nummer und ein Baumspezialist überprüft den Zustand der Buche jedes Jahr und entscheidet, ob alles in Ordnung ist.
Im Zuge der Überprüfung wird zum Beispiel der Stamm mit einem Spezialhammer abgeklopft. Der Experte erkennt anhand des Geräusches, ob es im verletzten Stamm Hohlräume gibt.
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Der Baumpfleger hat diesmal eine 25 Meter hohe Buche zu begutachten. Er „diagnostiziert“ dem Baum eine herabgesetzte Vitalität und ein paar Defektsymptome. „Es ist massiv Totholz in der Krone. Das muss heruntergeholt werden.“ Laut Sadjina sei eine zusätzliche Kronensicherung nötig, da es möglich sei, dass ein Kronenteil ausbreche. Durch die von ihm durchgeführte Kontrolle habe er die Verantwortung für diesen Baum. Das sei zumindest dann der Fall, wenn die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt wurden. Wenn ein großer Baum ungünstig in dicht verbautem Gebiet steht kann eine Abtragung - mit weit mehr als 1.000 Euro - teuer werden.
Entlang markierter Wege haftet Waldbesitzer
Das betrifft Bäume im bewohnten Gebiet. Aber wie sieht es im Wald aus? Wer haftet für umstürzende Bäume oder herabfallende Äste wie in den vergangen Tagen? Laut Peter Herbst sei auf nicht markierten Wegen im Wald der Halter der danebenliegenden Bäume, also des danebenliegenden Waldes, haftungsbefreit. „Sobald der Weg markiert - also für die Benützung durch die Öffentlichkeit gewidmet - wurde haftet der Waldeigentümer für seine Bäume.“ Diese Regelung gelte auch für alle anderen Straßen, die durch den Wald führen.
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Kranke Bäume bei Unwettern gefährlich werden
Im Grazer Stadtpark wurde vor wenigen Tagen ein Mann von einer Fichte erschlagen - mehr dazu in Erneute Unwettereinsätze in der Steiermark(oe.ORF.at; 12.6.18).
Bei den Unwettern der vergangen Wochen ließ starker Wind Äste herumwirbeln, zerbrach Bäume und entwurzelte diese. Der Schden ist auch in Kärnten enorm - mehr dazu in Unwetter entwurzelt Bäume und verlegt Straßen(kaernten.ORF.at; 12.6.18).