Italiener von Abgabenhehlerei frei gesprochen

Ein Italiener ist am Freitag wegen Abgabenhehlerei vor Gericht gestanden. Er soll Bruchgold im Wert von 640.000 Euro in die EU geschmuggelt und damit nicht verzollt haben. Er wurde frei gesprochen, auch, da es keine Geschädigten gab.

Der Italiener ist Geschäftsführer einer Warenhandelsgesellschaft in Klagenfurt. Er handelt mit Altmetall, darunter auch Bruchgold. Weil in Italien Bargeldgeschäfte ab einer Höhe von 1.000 Euro verboten sind, verlegte der Mann seine Geschäfte nach Österreich. Er sicherte sich ab, indem er laut seinem Anwalt Martin Prett auch eine renommierte Steuerberatungskanzlei beauftragte, die sicherstellen sollte, dass alles korrekt abläuft.

Gold auch von Privatpersonen gekauft

Der Mann kaufte unter anderem Bruchgold von Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern an, also zum Beispiel von Serben oder Moldawiern. Durch Mundpropaganda fand er seine Kunden. Er flog bei einer Umsatzsteuerprüfung des Finanzamtes auf. Auch wenn diese Geschäfte innerhalb der EU getätigt werden, hätte er ab einem Wert von 300 Euro eine Zollerklärung von seinen Nicht-EU-Geschäftspartnern einfordern müssen. Auch eine Kopie des Reisepasses wäre notwendig gewesen. Der Mann hätte die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. Mit einer Umsatzsteuervoranmeldung hätte er sich dieses Geld dann vom Staat wieder zurückholen können - ein Nullsummenspiel.

Anklage: Abgabenhehlerei

Das Bruchgold im Gesamtwert von mehr als 640.000 Euro sei vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt worden, so die Staatsanwaltschaft, es sei auch keine Umsatzsteuer abgeführt worden. Das Gold wurde nach Italien weiterverkauft, wo es eingeschmolzen wurde. Die Anklage spricht vom Delikt der Abgabenhehlerei. Kritisiert wird auch, dass die Verkaufsdeals oft nicht im Büro in Klagenfurt, sondern auch auf Autobahnraststätten durchgeführt wurden.

Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde mit einer Dolmetscherin geführt, weil der Angeklagte kein Deutsch spricht. Das Schöffengericht unter Richterin Michaela Sanin sah schlussendlich kein Finanzvergehen. Der Italiener wurde freigesprochen. Die Begründung war unter anderem, dass er zwar nicht deklarierte Ware übernommen, sich aber auf die Steuerberatungskanzlei verlassen habe. Sie sei eigentlich auf solche Geschäfte spezialisiert. Außerdem habe es keine Geschädigten gegeben. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.