Großes Rätsel Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung stellt jedes Jahr viele Kärntnerinnen und Kärntner vor offene Fragen. Viel können nicht durchschauen, ob korrekt abgerechnet wurde. Bis 31. Juli führt die Arbeiterkammer Kärnten kostenlose Überprüfungen durch.

Die Beratungspraxis bei der Arbeiterkammer Kärnten zeigt, dass häufig unklar ist, ob alles korrekt in Rechnung gestellt wurde. Vielen Konsumenten fehlt der Durch- und Überglick, was eigentlich genau zu den Betriebskosten gehört und was nicht.

Viele Mieter fragen auch, ob es korrekt ist, dass sie die Betriebskosten für das vergangene Jahr nachzahlen müssen, obwohl sie erst eingezogen sind, sagt AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer: „Leider ist das absolut rechtmäßig. Die Betriebskostenabrechnung hat derjenige Mieter zu begleichen, der zum Zeitpunkt der Recnungslegung Mieter in dieser Wohnung ist.“

Symbolbild Betriebskosten Klingel defekt

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Ist die Klingel defekt zählt die Reparatur zur Erhaltung- bzw. Verbesserung, aber nicht zu den Betriebskosten.

Reparaturen werden extra verrechnet

Laut Tschamer gibt der Gesetzgeber in einem ausführlichen Betriebskostenkatalog vor, was genau unter Betriebskosten fällt: „Das sind die ganzen Komunalabgaben, Wasser, Müll, Kanal; natürlich auch der Strom allgemein, aber auch Grundsteuer; Versicherung. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Außenanlagenpflege anfallen - sei es der Winterdienst oder auch die Rasen- und Heckenbetreuung im Sommer.“

Reparaturarbeiten zählen nicht zu den Betriebskosten, sagt Tschamer: „Ist eine Klingelanlage zu reparieren hat das der Vermieter aus der Mietzinsreserve zu bestreiten bzw. bei den Gemeinnützigen Bauvereinigungen wird dort eine eigene Position bzw. ein eigener Betrag der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag eingehoben. Aus diesen Mitteln sind dann die Reparaturarbeiten zu bezahlen.“

Bei „Sonstiges“ genau hinschauen

Auch die einzelnen Positionen, die in der Abrechnung angeführt werden, werfen oft Fragen auf. Ist von „Sonstiges“ die Rede, sollte man aufpassen und genau hinschauen - auch, was zum Beispiel verrechnete Kosten für die Schneeräumung betrifft, rät Tschamer: „Obwohl ein milder Winter war - warum ist die Position gleich hoch wie im Vorjahr oder auch in den Jahren davor. Das sind die Sachen, denen wir auf den Grund gehen und die Mieter dazu anleiten, von ihrem Recht der Belegseinsicht Gebrauch zu machen.“

AK Betriebskosten Beratung

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AK prüft Unterlagen und erstellt Musterschreiben

Die AK-Experten führen auch heuer - in Kooperation mit dem Land Kärnten - den kostenlosen Betriebskostencheck durch. Unter der Telefonnummer auf 050 477 – 6000 kann ein Termin für ein Beratungsgespräch ausgemacht werden. Mitzubringen sind dann alle vorhandenen Unterlagen: „Das heißt Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung des Vorjahres und natürlich auch die aktuelle. Wir prüfen dann diese Abrechnungen auf Gesetzmäßigkeit“, sagt Tschamer.

Gibt es Beanstandungen, geben die AK-Experten auch Tipps für die weitere Vorgehensweise, sagt Tschamer: „Die Mieter erhalten von uns schon Musterbriefe, um den ersten Kontakt mit den Vermietern oder Verwalter aufzunehmen und die einzelnen Positionen - wenn sie nicht in Ordnung sind - zu beanstanden.“

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