Hakenkreuzfahne: Bedingte Haft und Geldstrafe

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist ein 27 Jahre alter Klagenfurter am Landesgericht schuldig gesprochen worden. Weil er eine Hakenkreuzfahne aufhängte, bekam er eine bedingte Haftstrafe und muss 1.200 Euro zahlen.

Noch während der Staatsanwalt die Anklage vorliest, beginnt der Vater des Angeklagten im Gerichtssaal laut zu weinen, so laut, dass für die Richter kaum mehr ein Wort zu verstehen ist und der Mann daher gebeten wird, den Saal zu verlassen. So habe er seinen Sohn nicht erzogen, hörte man den Vater später sagen.

Will nichts mit NS-Gedankengut zu tun haben

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zuerst seinen Freunden in seiner Wohnung eine Hakenkreuzfahne gezeigt und diese dann auf dem Balkon aufgehängt zu haben. Der 27-Jährige bekannte sich schuldig. Mit dem nationalsozialistischen Gedankengut oder einer Wiederbelebung eines Regimes will er jedoch nichts zu tun haben, versicherte er den Richtern und dem Staatsanwalt glaubhaft. Auch sein Verteidiger, der ihn bereits seit gut zehn Jahren kennt, versicherte, dass der Angeklagte nichts mit der NS-Szene oder deren Gedankengut zu tun habe.

Mutprobe unter Freunden

Der Angeklagte habe sich die Fahne über eine italienische Internetseite bestellt, weil ihm das Symbol des Hakenkreuzes gut gefallen habe. Er besitze sonst keine weiteren Gegenstände mit NS Zusammenhang und werde sich auch nie mehr welche kaufen, sagte der 27-Jährige vor Gericht. Seine Freunde hätten gestaunt, als er ihnen die Fahne gezeigt habe. Dann wurde viel getrunken. Einige Bier, Wodka und Wein und auch über den Zweiten Weltkrieg wurde geredet. Später habe ein Freund zum Angeklagten gesagt, dass er sich nicht traue die Fahne auf dem Balkon aufzuhängen. Die Nachfrage der Vorsitzenden, ob er denn trotz des Alkoholkonsums wusste, was er tat und dass das verboten sei, bejahte der Angeklagte.

Hakenkreuzfahne zwei Stunden sichtbar

Für zwei Stunden war die etwa zwei Meter lange Hakenkreuzfahne gut sichtbar am späten Nachmittag am Balkon angebracht. Mehrere Anrufe und Anzeigen gingen bei der Polizei ein. Sein Vater habe ihm gesagt, dass der 27-Jährige die Fahne abhängen soll. Sein Vater habe sie dann später auch zerschnitte, so der Angeklagte. Die Geschworenen haben ihn heute einstimmig für schuldig bekannt. Die Strafe lautet zehn Monate bedingte Haft auf drei Jahre zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von 1200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.