Polizist bei Flucht angefahren: 18 Monate Haft
Am 9. März wollte der in Bosnien geborene Angeklagte in Klagenfurt von einem Drogendealer Kokain kaufen. Der 26-Jährige saß noch im Auto, als die Polizei, die den Deal beobachtet hatte, einschritt. Während sich der Dealer heftig wehrte, startete auch der 26-Jährige einen Fluchtversuch. Dieser endete beinahe fatal - mehr dazu in Polizist von Fluchtauto mitgeschleift.
Der Mann legte den Retourgang ein und gab Vollgas - ein Polizist, der die Fahrertür geöffnet hatte und den Mann festnehmen wollte, wurde von der offenen Tür erfasst, zu Boden geworfen und mehrere Meter weit mitgerissen. Auch Warnschüsse beeindruckten den 26-Jährigen nicht - er flüchtete mit bis zu 140 km/h zwei Kilometer weit durch das Stadtgebiet, erst dann gelang es der Polizei, das Auto des Angeklagten abzudrängen und zu stoppen.
„Habe alles zehntausendmal schlimmer gemacht“
Er habe Angst vor dem Gefängnis gehabt, begründete der 26-Jährige seine Tat, während der er „an gar nichts“ gedacht habe. „Ich verstehe das nicht“, hakte Richter Dietmar Wassertheurer nach, „Sie haben mitbekommen, dass Sie den Polizisten mitgeschleift haben, das war ja keine Schrecksekunde, Sie sind zwei Kilometer weit geflüchtet.“
Dem pflichtete der 26-Jährige auch bei: „Wenn ich nicht geflüchtet wäre, wäre vielleicht gar nichts gewesen, ich habe alles zehntausendmal schlimmer gemacht.“ Besonders die hohe Geschwindigkeit während der Verfolgungsjagd, die auch durch eine 30-km/h-Zone mit Zebrastreifen führte, legte der Richter dem Bosnier zur Last: „Das ist an der Grenze dazu, dass man Verletzungen von jemandem in Kauf nimmt.“
Entschuldigung beim Opfer
Als Zeuge geladen war auch der Polizist, der von dem Angeklagten mitgeschleift worden war: „Man ist in so einer Situation hilflos. Man kann nur auf die Vernunft des Täters hoffen. Mein Glück war jedenfalls, dass ich rückwärts weggefallen bin, dadurch war wenigstens mein Kopf aus dem Gefahrenbereich.“ Dennoch erlitt der Polizist Abschürfungen, Prellungen und Verstauchungen. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Opfer. Der Polizist nahm die Entschuldigung an, gab dem 26-Jährigen aber noch etwas mit auf den Weg: „Du hast Glück, weil es könnte heute auch meine Witwe da sitzen.“
Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sprach wörtlich von einem „unfassbaren Verhalten“ und von einer „unfassbaren Gefahrensituation“: „Es war nur ein glücklicher Zufall, dass der Polizist nicht mit dem Kopf unter das Auto geraten und getötet worden ist.“
Sechs Monate unbedingte Haft
Richter Wassertheurer fällte den Schuldspruch schließlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und fahrlässiger Gemeingefährdung. Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.
„Das Ganze war kein normaler Widerstand“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er verwies auch auf die Spezial- und Generalprävention: „Die Leute sollen wissen, dass das, was hier passiert ist, nicht etwas ist, das mit einer bedingten Strafe abgetan ist.“ Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.