Gegen Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz

Immer mehr Frauen sind bereit, sich Hilfe zu suchen, wenn sie am Arbeitsplatz belästigt oder gemobbt werden, so die Kärntner Arbeiterkammer. Es gehe aber nicht nur um Beratung, Frauen sollen auch ermutigt werden, „Nein“ zu sagen.

Allein unter dem Stichwort Mobbing werden von der AK bis zu 300 Fälle im Jahr behandelt, hieß es bei der Fachmesse zu Frauenfragen der AK. Darunter sind etwa 30 Frauen, die sich wegen sexueller Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz an die Arbeiterkammer wenden. Für Betroffene gilt, aus der Isolation auszubrechen und sich Hilfe zu suchen, so Michaela Eigner-Pichler, Arbeitsrechtsexpertin bei der AK. Sie sollten klar deponieren, dass sie das nicht wollen. Komme man nicht weiter, seien vertraute Kollegen oder ein Betriebsrat erste Ansprechpartner.

Tagebuch zur Beweisführung schreiben

Der Mindestschadenersatz für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beträgt laut Gleichbehandlungsgesetz 1.000 Euro. Die Arbeiterkammer bietet hier in Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum eine Prozessbegleitung an. Die rechtliche Seite ist das eine, der Arbeitsalltag das andere. Mobber legen es darauf an, Betroffene von seinem Arbeitsplatz zu verdrängen.

Mit einem Belästiger zusammenzuarbeiten, lässt Opfer manchmal bis in die Berufsunfähigkeit schlittern, so Eigner-Pichler: „Da empfehlen wir medizinische Betreuung. Vieles passiert ja sehr subtil, oft auch ohne Zeugen. Daher ist es wichtig, ein Mobbingtagebuch zur Beweissicherung zu führen. Man kann sich damit auch alles von der Seele schreiben.“

Arbeitsklima kann Mobbing begünstigen

Mobbing wird in Firmen begünstigt, wenn es unklare Kompetenzverteilungen oder Hierarchien gibt, wenn die Arbeitsorganisation nicht gut ist oder es eine schwache Führung gibt. Dazu kommen etwaige finanzielle Probleme des Betriebs, Über- oder auch Unterforderung der Mitarbeiter, Konkurrenzdruck und Neid. All dies schafft ein Klima, in dem Mobbing gedeihen kann.

Arbeitgeber haben laut Gesetz eine Fürsorgepflicht, die die Würde und Integrität der Mitarbeiter schützen muss. Allerdings gibt es auch Mobbing durch den Chef, das „Bossing“. Erfährt ein Arbeitgeber von Mobbing, muss er laut AK das Opfer schützen. Beobachtet man Mobbing im Betrieb, sollte man als Kollege aktiv reagieren und auch andere ansprechen.

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