Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft
Bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt, geht es um die Frage, wie und warum Firmen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten speichern oder schriftlich ablegen müssen. Betroffen sind auch die Kundenkarten von Firmen. Zahlreiche Kunden werden derzeit von Unternehmen direkt im Geschäft oder in Briefen aufgefordert, für ihre Kundenkarten nochmals zu unterschreiben. Der Grund: Der ursprüngliche vorgelegte Text war vielleicht zu wenig ausführlich formuliert und entspricht nicht der neuen Verordnung - mehr dazu in Datenschutz: Einige Kundenkarten werden „illegal“ (kaernten.ORF.at; 23.4.2018).
Außerdem werden in den letzten Tagen Email-Ordner regelrecht überschwemmt. Unternehmen und Organisationen, die Werbematerial, Newsletter oder Pressemitteilungen versenden wollen, dürfen das nur noch dann machen, wenn der Empfänger per Mausklick bestätigt hat, dass er diese Mails weiter bekommen will. Ohne diese Zustimmung müssen die Daten aus dem Mailverteiler der Betriebe gelöscht werden. Anders ist es, wenn ein aufrechter Vertrag besteht, zum Beispiel mit Stromlieferanten.
Positiver Effekt: Karteileichen verschwinden
Massiv betroffen sind auch die Tourismusbetriebe, die mittlerweile stark auf Online-Werbung und Online-Kontakte mit den Gästen setzen. Auch sie müssen die Daten ihrer Gäste jetzt noch sicherer verwahren, bestätigte Wolfgang Kuttnig, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer: „Meldedaten können erhoben werden, aber wenn es um Newsletter und Marketing geht, dann muss dem Gast eine Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der genau steht, was man mit welchen Daten des Kunden machen will.“
Trotzdem habe die neue Verordnung auch durchaus einen positiven Effekt, sagte Kuttnig. Die Betriebe seien nun gezwungen, ihre Daten zu durchforsten und so Karteileichen zu eliminieren.
Datenfreigabe wird genauer geregelt
In den neuen Verträgen muss die Weitergabe der Daten genauer geregelt sein, etwa an wen und zu welchem Zweck diese weitergegeben werden und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen. Mit der neuerlichen Unterschrift erklärt man sich auch mit der Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden.
Für den Verbraucher soll die EU-DSGVO die teilweise 20 Jahre alten EU-Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten ins digitale Zeitalter verfrachten. Experten halten die Verordnung für einen wichtigen Schritt, um den Menschen die Kontrolle über die digitale Identität wiederzugeben - mehr dazu in Lascher Umgang mit Daten soll enden (ORF.at; 19.2.20189.