Raubüberfall: Urteil nach 35 Jahren

Ein 64-jähriger Kroate ist am Mittwoch in Klagenfurt wegen eines Raubüberfalls auf eine Wechselstube im Jahr 1982 zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Erst 2017 konnte der Mann in Kroatien verhaftet werden.

Der Mann hatte am 8. September 1982 eine Wechselstube einer Bank im Gemeindegebiet von Ferlach (Bezirk Klagenfurt-Land). Nachdem eine damals 21-jährige Ferialarbeiterin den Kiosk aufgesperrt hatte, betrat ein Mann den Raum und schlug sie mit einer mit Gummi umwickelten Eisenstange nieder. Danach entkam der Mann mit Beute im Wert von 120.000 Schilling (etwa 8.600 Euro).

Gegen den Verdächtigen wurde damals auch ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Auf Basis dieses Haftbefehls wurde der Angeklagte im Sommer 2017 gefasst. Er hatte lange in Russland gelebt, nach seiner Rückkehr nach Kroatien wurde er dort verhaftet und nach Österreich ausgeliefert.

Raubprozess Wechselstube nach 35 Jahren Urteil

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Der Tatort 1982

Weitere Verdächtige mittlerweile verstorben

Ermittelt wurde auch gegen drei weitere Verdächtige, die inzwischen aber allesamt schon gestorben sind. Der Prozess gegen den heute 64-Jährigen konnte überhaupt erst geführt werden, weil nach dem Raubüberfall eine gerichtliche Voruntersuchung gegen den Mann eingeleitet worden war. Dieses Verfahren unterbricht die Verjährungsfrist.

Opfer sagte nach 35 Jahren aus

Bereits im Dezember fand die erste Verhandlung statt, zu Beginn des Prozesses hatte sich der 64-Jährige nicht schuldig bekannt – mehr dazu in Raubprozess nach 35 Jahren. Als Zeugin hatte damals auch das damalige Raubopfer ausgesagt und den Mann identifiziert: „Als ich ihn gesehen habe, da war dieses Gefühl von damals wieder da. Es passt alles zu meiner Erinnerung, das Gesicht, die Statur“, sagte die Zeugin aus.

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Prozess in Klagenfurt

Am Mittwoch sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 64-Jährige den Raub vor 35 Jahren begangen hatte. Das Urteil - drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt - ist bereits rechtskräftig.