Geldstrafe für Eltern nach tödlichem Fenstersturz

Am Donnerstag ist am Bezirksgericht in Klagenfurt der tödliche Fenstersturz eines fünf Jahre alten Buben im vergangenen Oktober verhandelt worden. Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt.

Der fünf Jahre alte Bub stieg im Oktober des Vorjahres laut Anklage auf den Küchenblock, entriegelte das Küchenfenster, verlor das Gleichgewicht und stürzte etwa 14 Meter aus dem fünften Stock eines Klagenfurter Hochhauses. Dem Notarztteam gelang es zwar noch, den Buben zu reanimieren, doch die Ärzte im Krankenhaus verloren schließlich den Kampf um sein Leben.

Klagenfurt Kind Sturz 5. Stock

ORF

In diesem Haus passierte der Vorfall. Stundenlang hatten die Ärzte um das Überleben des Kindes gekämpft, doch vergebens.

Eltern zum Unfallzeitpunkt nicht im Raum

Zurück blieben die völlig verzweifelten und unter Schock stehenden Eltern. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Bub alleine in der Küche gewesen war. Der 37 Jahre alte Vater, die 32 Jahre alte Mutter sowie zwei Geschwister des Buben, zehn und 13 Jahre alt, hatten sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Raum befunden.

Geldstrafen für beide Eltern

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung - unter anderem deshalb, weil der Bub intellektuell leicht beeinträchtigt gewesen sein soll und deshalb besondere Aufmerksamkeit bekommen hätte müssen. Die Familie stammt aus dem Irak und kann kaum Deutsch. Die Einvernahme vor Gericht wurde mit Dolmetscher durchgeführt. Die Eltern wurden der fahrlässigen Tötung schuldig befunden und zu Geldstrafen von 1.200 Euro (Vater) und 800 Euro (Mutter) verurteilt. Die Frau nahm das Urteil über ihren Pflichtverteidiger an. Weil der Vater ohne Verteidiger vor Gericht erschien, bekam er drei Tage Bedenkzeit, obwohl er das Urteil angenommen hatte.

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