Ein Jahr Haft für Verkauf von NS-Stickern

Wegen des Verkaufs von Stickern mit SS-Runen im Rahmen des Harley-Treffens 2017 ist am Donnerstag ein Deutscher zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Er sagte, er habe nichts von einem Verbotsgesetz gewusst.

Der 50 Jahre alte Deutsche wegen Wiederbetätigung von einem Geschworenensenat schuldig gesprochen. Den Verkauf gab der Mann bei seiner Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl unumwunden zu. Zunächst erklärte er jedoch, nicht gewusst zu haben, dass die Symbole in Österreich verboten sind. Er habe noch nicht einmal gewusst, dass es ein Verbotsgesetz gibt. Und irgendwelche Ideologien verbreiten habe er auch nie wollen.

„Habe keine NS-Ideologie“

„Ich habe die Aufkleber angeboten, aber ich habe keine NS-Ideologie“, sagte der Deutsche. Was für eine politische Einstellung er habe? „Gute Frage ... liberal.“ Er finde es auch nicht gut, was im Dritten Reich passiert sei, meinte der Mann, und wolle nicht, dass es sich wiederholt.

Nach seiner Befragung sagte der Polizist aus, der die Sticker in der Vitrine entdeckt hatte. Der Deutsche habe zu ihm gesagt, er wisse, dass „der Scheiß verboten ist“, er werfe die Aufkleber gleich weg. Ein weiterer Polizist erklärte, der Angeklagte habe, nachdem er ertappt worden sei, einen weiteren Standler verraten, der ebenfalls unter das Verbotsgesetz fallende Waren anbiete. Wenn er selbst angezeigt werde, solle der andere nicht davonkommen.

„Keinen einzigen Sticker verkauft“

Nach den belastenden Aussagen und einer Rücksprache mit seinem Verteidiger räumte der Angeklagte dann doch ein, dass ein Verkauf einer Verbreitung gleichkomme. „Ich hatte aber nicht die Absicht, NS-Gedankengut zu verbreiten“, beteuerte er. Er habe aber nicht einen einzigen der Sticker verkauft und sie auch sonst noch nie irgendwo angeboten. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte das Urteil an. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.