Tödlicher Bootsunfall: Gutachter am Wort

Mit der Vernehmung von Gutachtern und Zeugen ist am Donnerstag der Prozess um einen tödliches Bootsunfall auf dem Wörthersee fortgesetzt worden. Die Kopfverletzungen des 44-jährigen Opfers würden eindeutig von der Schiffsschraube stammen, sagte der Gerichtsmediziner.

Beim Unfall im vergangenen Juni kam ein 44-jähriger Niederösterreicher ums Leben, gelenkt wurde das Boot von einem 45-jährigen Niederösterreicher. Laut Strafantrag soll er riskante Manöver durchgeführt haben. Dabei sei das spätere Opfer vor Maria Wörth ins Wasser gefallen. Der Bootslenker habe daraufhin den Retourgang eingelegt und den Mann im See mit der Schiffsschraube am Kopf erfasst - zu diesem Schluss kommt ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter.

Gutachter erläutern Todesursache

Insgesamt sind zum Prozess sechs Gutachter geladen, mit ihrer Anhörung wurde am Donnerstag begonnen. Am Vormittag erläuterte der Sachverständige Wolfgang Tributsch sein Gutachten. Seine Ausführungen zur Todesursache waren für die Anwesenden zum Teil nur schwer zu ertragen. Die tödlichen Kopfverletzungen würden eindeutig von der Schiffsschraube stammen, sagte der Gutachter.

Davor habe das Opfer noch unter Wasser einige tiefe Atemzüge gemacht, er sei also noch am Leben und handlungsfähig gewesen, als er von der Schiffsschraube getroffen worden sei. Die Zeitspanne vom Eintauchen ins Wasser bis zu dem Moment, wo er in die Schraube geraten war, betrug laut Schätzung des Gutachters 30 bis 60 Sekunden. Schifffahrts-Gutachter Hermann Steffan berechnete, wie lange die Schiffsschraube dann gebraucht hatte, um tödlich zu wirken, und kam auf eine Zeitspanne von weit unter einer Sekunde.

Tödlicher Bootsunfall Wörthersee Prozess zweiter Tag

APA/Eggenberger

Zweiter Prozesstag

Zeugen bestätigen Rückwärtsgang

Befragt wurden am Vormittag auch Zeugen, die den Unfall vom rund 300 Meter entfernten Ufer beobachteten. Das Gericht versuchte dabei vor allem herauszufinden, wer den Retourgang beim Motorboot eingelegt hatte, was schließlich zum Tod des 44-Jährigen geführt hatte. Einer der Zeugen, selbst Motorbootfahrer, gab an, er habe ein starkes Aufheulen des Motors wahrgenommen, unmittelbar darauf habe sich das Boot rückwärts bewegt.

Auch ein zweiter Zeuge, ebenfalls Motorbootbesitzer, bestätigte dies. Ein solches Heulen des Motors könne nur durch einen eingelegten Retourgang ausgelöst werden, sagte er. Auch das Heck des Bootes habe einen Moment aus dem Wasser geragt, das Boot sei klar rückwärts gefahren. Der Zeuge erklärt auch, dass der Gashebel nicht ohne Fremdeinwirken in den Retourgang rutschen kann. Der Bootslenker müsse wohl ein Blackout gehabt haben, meinte der Zeuge. Keine eindeutige Antwort gab es auf die Frage des Richters, wie viele Personen sie auf dem Boot wahrnehmen konnten.

Wörthersee Schlangeninsel

ORF

Ziel der Bootsfahrt war am Unfalltag die so genannte Schlangeninsel

Beschwerdeanruf beim Bootsbesitzer

Einvernommen wurde auch der Besitzer des Motorbootes Er habe einen Beschwerdeanruf von einem Mitglied der benachbarten Wasserskischule bekommen, der Fahrer auf dem Motorboot solle doch nicht so wild fahren, hatte der Anrufer gemeint. Der Bootsbesitzer rief daraufhin den mitangeklagten Bootsführer aus Kärnten an. Drei Mal habe er vergeblich angerufen, erst beim vierten Mal habe der Bootsführer abgehoben und in das Telefon geschrien, dass einer seiner Fahrgäste plötzlich weg sei. Dann habe er aufgelegt. Der Unternehmer, der den vier Freunden aus Niederösterreich das Boot überlassen hatte, betonte auch, dass diese für das geliehene Boot üblicherweise gezahlt hätten. Das Ganze sei eine ganz normale Charterfahrt gewesen.

Auf die Frage, ob ihm das Manöver des „Power turn“ bekannt sei, meinte der Unternehmer: „Natürlich, ich bin das Hunderte Male gefahren.“ Jener Bekannte, der den Unternehmer angerufen hatte, berichtete bei seiner Befragung von Kurven, die das Boot gezogen hätte, daraufhin habe er seinen Anruf gemacht. Auf die Frage des Richters, was ihn zu dem Telefonat veranlasst hätte, meinte er: „Offenbar mein Bauchgefühl.“

Tödlicher Bootsunfall Wörthersee Prozess zweiter Tag

APA/Eggenberger

Richter Matthias Polak

Angeklagter: „Keine normale Charterfahrt“

Der Zweitangeklagte aus Kärnten widersprach vor Gericht seinem Chef, dass es sich um einen „ganz normalen Charter“ gehandelt habe. Bei einer ergänzenden Vernehmung erklärte er: „Die Besonderheit bei dieser Charterfahrt war, dass ich den Auftrag gekriegt habe, zu machen, was die Herren wollen, und das ist bei einer normalen Charterfahrt nicht so.“

Widersprüchliche Aussagen bei erster Verhandlung

Beim ersten Prozesstag am Dienstag wurden die Angeklagten befragt. Zum Unfallhergang gab es dabei zahlreiche Widersprüche. So gab der 45-jährige Niederösterreicher an, das Opfer habe ihm ins Lenkrad gegriffen. Dem widersprach der Zweitangeklagte, ein 33-jähriger Kärntner, der damals Schiffsführer war - mehr dazu in Tödlicher Bootsunfall: Viele Widersprüche. Thema am ersten Prozesstag war auch, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war. Er habe getrunken, räumte der Angeklagte ein, „Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt.“

Urteil wird Mitte Mai erwartet

Nach den Einvernahmen am Vormittag wurde der Prozess auf 16. Mai vertagt, für diesen Tag wird auch ein Urteil erwartet. Angekündigt ist auch eine komplexe Computersimulation der Bootsfahrt. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.