Keine UVP: VfGH gibt Fundermax Recht

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Industriebetrieb Fundermax in St. Veit und Anrainern neigt sich dem Ende zu. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigte nun, dass die Firma keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, um mehr Müll als bisher zu verwerten.

Fundermax will aus Kostengründen künftig für die Fernwärme-Erzeugung weniger Frischholz, dafür mehr Altholz verbrennen. Weil es sich dabei laut Gesetz auch um gefährliche Abfälle, wie Bahnschwellen und Altöl, handelt, protestierten Anrainer und Bürgerinitiativen. Sie verlangten eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese sei nicht nötig, befand das Land Kärnten und genehmigte dem Industriebetrieb den neuen Brennstoff-Mix. Die Anrainer wandten sich an den Landes-Verwaltungsgericht, der den Bescheid des Landes im Juli 2017 aufhob.

Der Fall ging in der Folge zum Höchstgericht. Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass eine UVP nicht notwendig ist. Damit bekommen Fundermax und letztlich das Land Kärnten mit dem zuständigen Juristen Albert Kreiner Recht. Das Landes-Verwaltungsgericht habe den Bescheid des Landes „in einer grob rechtsirrigen Auslegung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“ aufgehoben, zitiert Kreiner aus dem Bescheid des Verfassungsgerichtshofs.

Fundermax hofft auf Rechtssicherheit

Für das Landes-Verwaltungsgericht ist die Rechtansicht des Verfassungsgerichtshofes bindend. Der zuständige Richter in Kärnten kann aber noch entscheiden, ob weitere Ermittlungen anzustellen sind. Fundermax hofft jetzt auf Rechtssicherheit, bis dahin verzichte das Unternehmen auf die Verbrennung des gefährlichen Abfalls. „Durch den VfGH wurde nun ein für alle Mal bestätigt, dass FunderMax in diesem Verfahren immer korrekt agiert hat“, sagte Geschäftsführer Rene Haberl.

Der Geschäftsführer und Landesjurist Albert Kreiner weisen darauf hin, dass die Behörde auch geringere Emissions-Grenzwerte als bisher vorgeschrieben habe. „Es ist durch Auflagen und auch unangemeldete Kontrollen sichergestellt, dass nichts passiert“, so der Landesjurist. Vier weitere Beschwerden von Anrainern sind mittlerweile vom Landes-Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen worden. Grünes Licht für Fundermax ist also zu erwarten.

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