Altersfreigabe bei Filmen ist Ländersache

Welche Filme dürfen Kinder ab wann sehen? Was zu Hause die Eltern bestimmten regelt im Kino die sogenannte Altersfreigabe. Sie gibt vor, ob ein Film mit sechs, zehn, zwölf oder erst 16 Jahren gesehen werden darf. In Kärnten werden zudem die Empfehlungen der Jugendmedienkommission übernommen.

Die Jugendmedienkommission ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt. Mittlerweile werden jährlich knapp 600 Filme und Trailer - nach bestimmten Kriterien - bewertet. Ein Film, der für alle Altersstufen freigegeben ist, sollte hauptsächlich ein positives Filmgeschehen mit verständlicher Sprache und nicht zu schnellen Passagen vorweisen können.

Je älter die Kinder sind, umso eher können sie Fiktion und Realität unterscheiden; müssen aber weiterhin vor Gewalt- und Sexualdarstellungen geschützt werden, heißt es in dem Regelwerk. Generell gilt: Je jünger die Kinder, umso mehr Augenmerk wird auf einzelne Szenen gelegt. Da kann es passieren, dass ein ansonsten harmloser Film wegen zwei bestimmter Szenen nicht für Sechsjährige freigegeben wird. Beispiele aus letzter Zeit: Die deutsche Komödie „Fuck yu Göte“ dürfen sich erst Kinder ab 14 Jahren anschauen. „Thor“, ein Actionfilm mit Gewaltszenen, ist ab zwölf Jahren freigegeben; „Tomb Raider“, der Film über die Heldin Lara Croft, die auf der Suche nach Schätzen auch mordet, ab 14 Jahren.

Tirol und Steiermark tanzen aus der Reihe

Die Altersfreigaben der Jugendmedienkommission sind Empfehlungen. Ab wann Kinder welche Filme im Kino sehen dürfen, bestimmen die Länder. In Österreich existieren neun Jugendschutzgesetze. Werden die Empfehlungen der Jugendmedienkommission übernommen, sind sie jedoch gesetzlich bindend. Das heißt, im Falle einer Anzeige drohen dem Kinobetreiber hohe Geldstrafen.

Kärnten übernimmt die Empfehlungen der Jugendmedienkommission, so wie die meisten anderen Bundesländer auch. Nur in Tirol und in der Steiermark gibt es eine Lockerung der Bestimmung. Hier dürfen Kinder die Altersfreigabe um drei Jahre unterschreiten, wenn sie von einem Elternteil begleitet werden.

Beschwerden kommen immer wieder vor

Die Altersfreigaben werden oft sehr unterschiedlich aufgenommen. Für die einen ist ein Film, der für Zwölfjährige freigegeben ist, auch für jüngere geeignet. Für andere beinhaltet der Film wiederum Szenen, die man auch Zwölfjährigen eigentlich nicht zumuten sollte. Es gebe zwar bestimmte Vorgaben, aber keine goldene Regel, heißt es auf Nachfrage bei der Jugendmedienkommission. So gab es auch bei Animationsfilmen, die für Sechsjährige freigegeben wurden, Beschwerden in beide Richtungen.