Schuldsprüche in Mordversuchsprozess

Drei Iraker sind am späten Mittwochabend am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden, ein weitere wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen versuchten Mord vorgeworfen, was die Geschworenen aber nicht so sahen.

Das Gericht verhängte Haftstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 15 Monaten, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Angeklagt waren ein Vater mit zwei Söhnen sowie ein weiterer Mann. Laut Anklage soll der Vater seine zwei Söhne angestiftet haben, im August des Vorjahres in einer Wolfsberger Asylunterkunft einen Afghanen anzugreifen und zu töten. Das Opfer erlitt Schnittverletzungen am Oberkörper und am Hals und wurde im Krankenhaus versorgt.

Mildere Strafe für Jugendlichen

Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Alfred Pasterk, sagte, einer der Söhne sei als jugendlicher Straftäter anzusehen, daher erhielt er die geringere Strafe von 15 Monaten. Erschwerend für die Strafbemessung sei gewesen, dass die Tat im Zusammenwirken geschehen sei. Als mildernd wertete er, dass es beim Versuch geblieben sei und in Österreich alle bisher unbescholten gewesen seien. Gegen eine bedingte oder teilbedingte Nachsicht spreche die Generalprävention und Spezialprävention.

Mordversuch oder schwere Körperverletzung?

Die Geschworenen hatten bei jedem Angeklagten zwischen Mordversuch und - im Rahmen der Eventualfragen - absichtlicher schwerer Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung zu entscheiden. Die U-Haft seit August des Vorjahres wird auf das Strafmaß angerechnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schuldsprüche wegen Mordversuchs gefordert. Sie berief sich auf die Zeugenaussagen und das Gutachten des Gerichtsmediziners. Die Verteidigung sah bestenfalls das Delikt der schweren Körperverletzung gegeben und konnte auch kein Motiv für einen Mord erkennen. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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