BZÖ: Generalprokuratur für Schuldsprüche

Nächste Woche entscheidet der Oberste Gerichtshof, ob die Schuldsprüche gegen Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch im Prozess um eine BZÖ-Wahlbroschüre bestätigt oder aufgehoben werden. Die Generalprokuratur spricht sich für eine Urteilsbestätigung aus.

Die Ex-Politiker Dörfler und Scheuch waren 2009 im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre schuldig gesprochen worden, am 19. April entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) nach der Berufung der beiden, ob die Urteile bestätigt oder aufgehoben werden. Die Generalprokuratur sieht keine Gründe für eine Nichtigkeit, erklärte Generalanwalt Martin Ulrich am Dienstag. „Aus unserer Sicht wären die Nichtigkeitsbeschwerden zurückzuweisen, da es weder Mängel in der Urteilsbegründung noch Fehler in der rechtlichen Beurteilung gibt“, sagte Ulrich. Das gehe aus dem Entwurf der Generalprokuratur hervor.

Empfehlung für OGH nicht bindend

Der Oberste Gerichtshof ist allerdings nicht an die Empfehlung der Generalprokuratur gebunden. Sollte der OGH kommende Woche die Schuldsprüche bestätigen, muss das Oberlandesgericht Graz anschließend über das Strafausmaß entscheiden, außer die Höchstrichter entscheiden selbst.

Imagebroschüre im Wahlkampf

Im Prozess ging es um Wahlwerbung auf Landeskosten, konkret um eine Broschüre, die im Februar 2009 an alle Kärntner Haushalte ging. Eine Imagebroschüre für den Standort Kärnten, verantwortet von der Landesimmobiliengesellschaft LIG, wurde dafür mit BZÖ-Sujets und Slogans versehen. Angeklagt waren neben Dörfler und Scheuch auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig. Dazu mussten auch die LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie hatten das Projekt abgewickelt, nachdem sie Verantwortung dafür eingestanden, gab es für die beiden eine Diversion.

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

Dörfler wurde vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, bei ihm kam zur Untreue noch versuchte Vorteilsnahme hinzu. Uwe Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen von je 100 Euro. Dörflers Anwalt meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an, Scheuch schloss sich dem nach Bedenkzeit an. Harald Dobernig, der vier Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer Vorverurteilung erhielt, und Petzner, er bekam zehn Monate bedingt, nahmen das Urteil an.

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