20 Monate Haft wegen Wiederbetätigung

Ein 33-jähriger Feldkirchner ist am Dienstag wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 20 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Er ließ sich eine schwarze Sonne tätowieren und verbreitete Nazi-Symbole über das Internet.

Der Vorsitzende des Geschworenensenats am Landesgericht Klagenfurt, Richter Manfred Herrnhofer, hielt dem Angeklagten beim Prozess Bilder vor, die dieser auf seinem Handy hatte. Die habe er zum Teil von Arbeitskollegen bekommen, antwortete der Angeklagte. Warum er sie weitergeschickt und auf der Internetplattform Facebook veröffentlicht habe, fragte der Richter weiter. Er werde wohl betrunken gewesen sein, es sei eine Herumblödelei gewesen, meinte der Mann. Auch die Schrift „8 Walhalla 8“ fiel für ihn unter „Blödsinn“. Der Angeklagte hatte sich unter anderem auch mit dem Hitlergruß fotografieren lassen. Dafür fand er ebenfalls keine Erklärung.

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ORF

„Schwarze Sonne hat mir gefallen“

„Warum haben Sie sich ein Tattoo der Schwarzen Sonne machen lassen?“, wollte Richter Herrnhofer weiter wissen. Das sei ein SS-Ornament und in Neo-Nazi-Kreisen beliebt, erklärte der Richter. Das Symbol habe ihm gefallen, antwortete der Angeklagte. Es habe schon bei den Wikingern eine Rolle gespielt. Er sei erst später draufgekommen, dass dies ein nationalsozialistisches Symbol sei.

Bei dem 33-Jährigen wurden auch verschiedene SS-Unterlagen gefunden. Diese habe er von seinen Großeltern geerbt, erklärte er. „War Ihr Großvater bei der SS?“, fragte der Richter. „Nein“, antwortete der Mann. Er wisse auch nicht, warum das bei seinen Sachen gewesen sei.

Staatsanwältin: Keine Kurzschlussreaktion

Für Staatsanwältin Heidrun Endisch waren die Beweise „erdrückend“. Der Angeklagte habe mehrfach Fotos hochgeladen und weitergeschickt, erklärte sie. Dass er die nationalsozialistische Gesinnung hinter seinen Taten abstreite, sei eine reine Schutzbehauptung. „Wer lässt sich selbst mit Hitlergruß abbilden, wenn er nicht diese Gesinnung in sich trägt?“, fragte die Staatsanwältin. Da er die Inhalte über einen längeren Zeitraum verbreitet habe, könne man auch nicht von einer Kurzschlussreaktion ausgehen.

Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf das Tatsachengeständnis. Ob er von der Bedeutung der Schwarzen Sonne als SS-Symbol gewusst haben konnte, als er sich diese tätowieren ließ, bleibe der rechtlichen Beurteilung überlassen. Ob jeder „geschmacklose Blödsinn“ als Wiederbetätigung zu bewerten sei, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Tätowierung wird entfernt

Der Angeklagte entschuldigte sich für seine Taten. Er erklärte, mittlerweile alles gelöscht zu haben und versprach, sich in Zukunft von solchen Dingen fernzuhalten. Auch seine Tätowierung werde er überarbeiten lassen.

Der Richter erklärte, erschwerend für die Strafbemessung seien die Vorstrafen wegen Aggressionsdelikten und der lange Tatzeitraum von 2014 bis 2016 gewesen. Trotz des Tatsachengeständnisses könne man von keinem umfassenden und reumütigen Geständnis ausgehen, da der Angeklagte sein Verhalten eher verharmlost habe. Die Höhe der Strafe solle nicht nur ihn, sondern auch andere von ähnlichen Taten abhalten. Das Handy, mit dem die inkriminierten Bilder versandt wurden, wird konfisziert. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Endisch gab keine Erklärung ab.

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