Klagenfurt testet Alkoholverbot

Seit 1. April gilt in Klagenfurt ein Alkohol-Konsumverbot auf dem Heiligengeistplatz und dem Lendhafen. In diesem Viertel beschweren sich Anrainer seit längerem über Alkohol-Exzesse. Nun wird das Verbot bis Ende Oktober getestet.

Alkohol-Gelage, Betrunkene, die Passanten belästigen, Menschen, die auf dem Platz ihre Notdurft verrichten, gebrauchte Spritzen. Darüber klagen Anrainer des Busbahnhofes Heiligengeistplatz in Klagenfurt seit langem. Mit dem nun geltenden Alkohol-Konsumverbot will die Landeshauptstadt bis Ende Oktober testen, was so ein Verbot bringt, so Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler.

"Da gibt es mehrere Faktoren, erstens einmal ist es die Kontrolle durch Ordnungsamt und Polizei. Parallel dazu eine strukturelle Betreuung durch Streetworker und Sozialarbeiter. Uns geht es ja nicht darum ein Verbot zu erlassen um Strafgelder oder dergleichen einzuholen, sondern wir wollen, sofern es möglich ist, auch helfen und jeden, den wir in ein Entwöhnungsprogramm bringen oder von der Straße wegbringen ist ein gewonnener Mitbürger für unsere Stadt“, so Sicherheitsstadtrat Jürgen Pfeiler.

Strafen von bis zu 218 Euro möglich

Bis Ende Oktober soll sich zeigen, ob ein Alkohol-Verbot die Situation für die Anrainer ändert und ob sich die Probleme auf einen Platz in Klagenfurt verlagern. „Es geht um den Alkoholkonsum im freien Bereich. Wir haben auch in dem besagten Bereich Sitzgärten. Dort ist es natürlich erlaubt Alkohol zu konsumieren. Es geht wirklich darum dass man sich dort nicht auf den Plätzen niederlässt und Saufgelage abhält und hier ist es ganz klar, dass man mit Abmahnungen und in weiterer Folge mit Organmandaten oder auch mit Anzeigen vorgehen darf“ und das gelte laut Pfeiler sowohl für Ordnungsamt als auch für die Polizei.

Die Strafen können bis zu 218 Euro betragen. Was passiert, sollte einer der Alkohol-Konsumenten nicht zahlen können, wird sich wohl auch zeigen. Die Testphase ist von der Stadt auch aus rechtlichen Gründen gewählt worden. Denn vor einem dauerhaften Alkohol-Verbot müssen laut Verfassungsgerichtshof Ergebnisse auf dem Tisch liegen, die die Eignung eines solchen Verbotes belegen.