Fotograf wegen Missbrauchs verurteilt

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist am Montag ein 20-jähriger Fotograf aus Kärnten zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann verlangte Nacktfotos von zum Teil minderjährigen Mädchen und bekam sie geschickt.

Die Taten des 20 Jahre alten Mannes laufen laut Staatsanwaltschaft immer nach dem selben Muster ab: Er lernt junge Frauen im privaten Umfeld oder auf Plattformen im Internet kennen. Anfangs geht es in Gesprächen um Allgemeines oder um Hobbys. Doch dann im weiteren Verlauf der virtuellen Unterhaltungen bekommen die Mädchen unaufgefordert Fotos vom Geschlechtsteil des Mannes zugeschickt. Der Angeklagte fordert die Mädchen dann auf doch auch solche Fotos von sich zu senden. Er wünscht sich auch Videos, in denen die Mädchen sexuelle Handlungen an sich selber vornehmen.

Zwei Mädchen unter 16 reagierten

Laut Staatsanwalt Markus Kitz seien zu seiner Verwunderung sehr oft solche Fotos und Videos retour geschickt worden. Etliche junge Frauen waren bereits 16 Jahre alt, deshalb handelt es sich dabei um keine strafbare Handlung.

Allerdings waren in den zahlreichen Chatverläufen auch zwei unmündige Jugendliche zu finden, also Mädchen unter 16 Jahren. Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, die pornografische Darstellung Minderjähriger und die sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren an.

Angeklagter: Wollte mich sexuell erregen

Richter Alfred Pasterk schloss auf Antrag der Anwältin des Mannes die Öffentlichkeit aus dem Beweisverfahren aus. Doch wie in der wieder öffentlichen Urteilsverkündung zu erfahren war gestand der Mann seine Taten umfassend und zeigte sich reumütig. Als Motiv für die Aufforderung an die Mädchen, sexuell einschlägige Fotos und Videos zuzuschicken, gab der Angeklagte an, er habe sich damit selbst sexuell erregen wollen. Der Staatsanwalt hob hervor, dass der 20-Jährige im Ermittlungsverfahren sehr kooperativ gewesen sei und mitgeholfen habe, alles lückenlos aufzuklären.

15 Monate auf Bewährung

Für das Schöffengericht gab es mehrere Milderungsgründe, das heute eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen hätte können. er wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der St. Veiter muss auch die Kosten des Verfahrens übernehmen und seine bereits freiwillig begonnene Psychotherapie fortsetzen. Auch eine Bewährungshilfe ist als gerichtliche Auflage im Urteil vorgesehen. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nimmt das Urteil an.