Berufsverbot für Zahnarzt verhandelt

Am Landesverwaltungsgericht ist am Mittwoch verhandelt worden, ob das Berufsverbot für einen Klagenfurter Zahnarzt aufrecht bleibt. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, unnötige Behandlungen durchgeführt zu haben. Das Urteil erfolgt schriftlich.

112 Beschwerden liegen laut Patientenanwältin Angelika Schiwek bei der Kärntner Patientenanwaltschaft auf. Ein Großteil davon wurde bereits der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dem Mediziner, der auch als gerichtlich beeideter Sachverständiger gearbeitet hatte, werden Fehlbehandlungen sowie überhöhte Rechnungen vorgeworfen.

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Bei der Verhandlung wollten weder der Zahnarzt noch sein Anwalt erkannt werden

Nach einer Anzeigenflut von Patienten und Krankenkassen erließ das Land im Vorjahr einen Bescheid und belegte den Arzt vorübergehend mit einem Berufsverbot. Das Verbot beschränkte sich nur auf seine Arbeit als Zahnarzt, nicht aber auf seine Tätigkeit als Kieferchirurg. Deshalb behandelte der Mann seine Patienten in diesem Bereich weiter. Das Berufsverbot wurde schließlich ausgeweitet.

„Lebenslange Nervenschäden erlitten“

Patientenanwältin Angelika Schiwek schilderte im Interview mit dem ORF den Fall eines junge Patienten, dem alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung gezogen wurden und der lebenslange Nervenverletzungen davongetragen habe. „Oder Operationen, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und noch oben gezogen wird, wo die Patienten monatelang Schmerzen im Zahnhalsbereich haben. Die Frage ist, ob diese Operationen immer alle erforderlich waren.“

Unterstützer im Gerichtssaal

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt weiterhin wegen schweren Betruges und Körperverletzung. Die Kärntner Zahnärztekammer sagte, so einen Fall habe es in Kärnten noch nie gegeben. Für den Zahnarzt, der unter anderem von einer Intrige gegen ihn spricht, und alle Vorwürfe zurückweist, gilt die Unschuldsvermutung. Er kämpft mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Vorwürfe an.

Bereits eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn trafen am Mittwoch immer mehr Familienmitlieder, Verwandte und ehemalige Patienten ein. Und zwar jene, die angeben, zufrieden mit den erbrachten Leistungen des Zahnarztes zu sein und nicht zu verstehen, warum gegen ihren Arzt des Vertrauens ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen wurde.

Zahnärztekammer: Öffentliches Wohl nicht gefährdet

Im Landesverwaltungsgericht wurden am Mittwoch zwei Verhandlungen geführt: Einerseits ging es für den Mann um das Berufsverbot als Zahnarzt, andererseits um das Berufsverbot als Kieferchirurg. Die Verhandlungen wurden von Unmutsäußerungen der zufriedenen Patientinnen und Patienten umrahmt. Der Richter musste das Gerichtspublikum ermahnen.

Aufhorchen ließ der Vertreter der österreichischen Zahnärztekammer: Bei den meisten Beschwerden hab es sich um finanzielle Belange gehandelt, deshalb gebe es weder Gefahr in Verzug noch Gefährdung des öffentlichen Wohles. Durch das vorläufige Berufsverbot sei dem Zahnarzt ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro entstanden. Das Urteil, ob das vorläufige Berufsverbot aufgehoben wird oder nicht, wird schriftlich an die beteiligten Parteien ergehen. Ob es in Graz zu einem Prozess - unter anderem wegen schwerer Körperverletzung - kommen wird, wird erst entschieden.

Offene Rechnung: Patientin geklagt

Der Zahnarzt klagte zudem eine Patientin. Es geht um offene Rechnungen in der Höhe von 2.000 Euro, die die Frau nicht beglichen haben soll. Unter anderem deshalb, weil angeblich Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Die Frau habe heftige Schmerzen erlitten, sagte ihr Anwalt. Die Patientin fordert nun ihrerseits Schmerzensgeld vom Zahnarzt. Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung.

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