Anwalt erneut wegen Hypo-Aktien vor Gericht

Der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Klaus steht seit Dienstag zum zweiten Mal wegen eines Vorzugsaktiendeals der ehemaligen Hypobank vor einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht. Ein erster Schuldspruch wegen Untreue wurde aufgehoben.

Klaus wird Beitragstäterschaft zur Untreue vorgeworfen. Er war im Juli 2016 deshalb zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe von 79.000 Euro verurteilt worden. Der Schuldspruch wurde im September 2017 jedoch vom Obersten Gerichtshof aufgehoben - mehr dazu in Hypo-Prozess: OGH hebt Schuldspruch auf (kaernten.ORF.at; 25.9.2018). Den Höchstrichtern fehlten Feststellungen zu einem unmittelbaren Vermögensschaden. Außerdem seien Beweisergebnisse zur subjektiven Tatseite nicht berücksichtigt worden, hieß es vom OGH.

„Am Kapitalmarkt günstiger“

Der Schaden ergibt sich laut Staatsanwalt Thomas Liensberger unter anderem daraus, dass die Hypo für die Vorzugsaktien kein Kernkapital bekommen habe, sondern Liquidität. Diese hätte sich die Bank aber am Kapitalmarkt deutlich billiger beschaffen können. Der Schaden ist laut Liensberger aber weit höher als im Ersturteil angenommen, wo er mit mehr als 300.000 Euro beziffert wurde.

Die Staatsanwaltschaft wende andere Bewertungen an, die wesentlich höhere Summen ergeben würden. Klaus habe im Vorfeld des Verkaufs der Vorzugsaktien Gespräche mit der Hypo International geführt. Die 100 Millionen Euro an Grundkapital der Hypo-Leasing, welche die Hypo angeboten habe, seien für die Investoren nicht interessant gewesen. Daher seien sie durch Rückkaufoptionen attraktiviert worden. Dies habe aber dazu geführt, dass dieses Kapital nicht mehr Kernkapital gewesen sei. Die Vorstände der Bank hätten diesen Umstand jedoch verschwiegen, was auch ein Strafverfahren ergeben habe.

„Freisprüche bereits rechtskräftig“

Gernot Murko, Verteidiger von Klaus, betonte, sein Mandant sei im ersten Rechtsgang bezüglich mehrerer Punkte freigesprochen worden, dies sei inzwischen rechtskräftig. Der OGH habe Fragen aufgeworfen, vor allem bezüglich des Vermögensschadens. Gehe man von den Beweisergebnissen des ersten Rechtsganges aus, müsse Klaus freigesprochen werden. Es sei kein unmittelbarer Schaden entstanden, und wenn doch, habe sein Mandant ihn nicht erkennen können.

Er habe keinen Schädigungsvorsatz gehabt, sei davon ausgegangen, dass eine angemessene Verzinsung aus der Sicht der Bank und aus der Sicht der von ihm vertretenen Flick-Stiftung gegeben gewesen sei. Das Delikt der Untreue verlange Wissentlichkeit, bewusste Kenntnis vom Sachverhalt, selbst wenn er eine Unangemessenheit der Dividende erkannt hätte, wäre er nicht zu verurteilen, weil es keinen Vorsatz gegeben habe.

Klaus: Immer Gesetze geachtet

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer, gab danach dem Angeklagten die Gelegenheit, die Sache aus seiner Sicht zu schildern. Dieser betonte, er sei seit fast einem Vierteljahrhundert Rechtsanwalt und habe dabei immer darauf geachtet, unabhängig zu bleiben und die Gesetze zu achten. Er habe in dieser Causa ausschließlich für die Flick-Stiftung gehandelt und nicht für die Hypo.

Auch die Idee für die Put-Optionen sei nicht von ihm gekommen. Die Put-Optionen seien von einem anderen Mitglied des Flick-Stiftungsvorstandes gefordert worden, er habe sie nur erstellt, dabei aber nichts Unrechtmäßiges erkannt. Das beweise auch die Tatsache, dass die Put-Optionen von ihm bei allen Transaktionen dokumentiert worden seien und vorliegen würden. Es könne doch niemand glauben, dass er so blöd gewesen wäre, Unterlagen herzustellen, wenn er gewusst hätte, dass die Sache rechtlich problematisch gewesen sei.

Befragung über Beziehungen zu Hypo

Richterin Lambauer befragte den Angeklagten dann ausführlich über seine Geschäftsbeziehungen zur Hypo. Klaus hatte im Jahr 2008 Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer in dessen erstem Strafprozess vertreten, als Kulterer sich wegen der Swap-Verluste mit einer Anklage wegen Bilanzfälschung konfrontiert sah. Kulterer gestand damals und kam mit einer Geldstrafe davon. Der Staatsanwalt konfrontierte ihn mit einigen belastenden Aussagen, beschränkte sich aber auf einige wenige Fragen.

Verteidiger Murko versuchte die Begründung aus dem ersten Rechtsgang, Klaus habe aus Angst um sein Flick-Vorstandsmandat gehandelt, auszuhebeln. Klaus erklärte, er sei damals als Stiftungsvorstand praktisch unabsetzbar gewesen. Seine Tätigkeit für die Hypo sei 2007 „ausgelaufen“, da er mit dem damals neuen Vorstandschef Tilo Berlin „in herzlicher Abneigung“ verbunden gewesen sei.