Tödlicher Faustschlag: Vier Jahre Haft
Zum tödlichen Streit kam es vor einem halben Jahr in Kühnsdorf. Der Angeklagte war gerade von einer Geschäftsreise in Mittelamerika zurück, lieh sich einen Nobelsportwagen aus und fuhr zu der Disco. Dort ließ er Trinkgeld auf der Theke für die Kellnerin liegen. Ein 16 Jahre alter Bursche nahm dieses Geld, das war der Auslöser für den Streit mit tödlichem Ausgang - mehr dazu in Toter bei Discoprügelei: Jetzt folgt Anklage (kaernten.ORF.at; 28.1.2018).
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Laut Staatsanwältin Sandra Agnoli folgte dann die Aufforderung des 26-Jährigen, die Sache „vor dem Lokal“ zu klären. „Auf einem Überwachungsvideo ist dann zu sehen, wie der Angeklagte weggeht und sich offensichtlich auf einen Kampf vorbereitet. Er wärmt sich auf, bekreuzigt sich“, beschrieb sie die Szenen. Der 16-Jährige, sein älterer Bruder und ihr Begleiter, ein 41-Jähriger Nachbar, flüchteten durch den Hinterausgang des Lokals - der 26-Jährige sah das, ging ihnen nach und traf vor dem Gebäude auf sie. Dort kam es zu dem folgenschweren Schlag.
Der Angeklagte attackierte den 16-Jährigen, der 41 Jahre alte Nachbar des jungen Burschen mischte sich ein. Auf dem Parkplatz der Disco schlug der Angeklagte den Nachbarn nieder. Der zweifache Vater fiel ohne sich zu wehren um, er starb wenig später im Krankenhaus.
„Hatte keine Tötungsabsicht“
Der Gerichtssaal war am Dienstag übervoll, so groß war das Interesse am Prozess. Der Angeklagte sagte, er sei schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage. Der Vorfall sei etwas anders gewesen, er sei provoziert worden. Der 26-Jährige gestand vor Gericht, dem 41-Jährigen den Schlag versetzt zu haben - Tötungsabsicht hätte er aber keine gehabt, betonte er. Er habe den Mann lediglich mit der flachen Hand geschlagen - „und ich habe noch nie gehört, dass jemand nach so einem Schlag gestorben ist“, so der Angeklagte in seiner Befragung durch Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß.
Staatsanwältin: „Ein erfahrener Raufer“
Anders sah das die Staatsanwältin, die den Mann als „erfahrenen Raufer“ bezeichnete. Bereits drei Mal war der 26-Jährige wegen teils schwerer Körperverletzung verurteilt worden, eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten hatte der Mann zum Tatzeitpunkt offen. Der Schlag sei jedenfalls ein Faustschlag gewesen: „Jemand wie der Angeklagte weiß, wie man zuschlägt und dass das ein Unterschied ist, ob man mit dem Handrücken, den Fingerknöcheln oder mit der flachen Hand zuschlägt.“
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Er habe in Notwehr gehandelt, habe er bei einer weiteren Vernehmung gesagt, zitierte Staatsanwältin Agnoli aus dem Akt - Zeugen des Vorfalls würden aber das Gegenteil aussagen. Die Behauptung, der Schlag sei mit der flachen Hand ausgeführt worden, zweifelte sie an, laut der Aussage der Zeugen sei der 41-Jährige nach dem Angriff „umgefallen wie ein abgesägter Baumstamm“. Die Folgen: schwerste Gehirn- und Schädelverletzungen, bereits bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus war der Mann hirntot.
„Bin kein aggressiver Mensch“
Laut Aussage des Angeklagten habe es gegenseitige Beschimpfungen gegeben. Er sei kein aggressiver Mensch, sagte er am Dienstag vor Gericht über sich selbst. Der Tod eines Freundes, die Scheidung der Eltern, eine gescheiterte Beziehung sowie Alkohol und Kokain hätten ihn aber wohl dazu gemacht, sagte er. Verteidiger Hans Gradischnig sagte dem Schöffensenat, sein Mandant bedaure alles und habe sich bei der Witwe in einem Brief entschuldigt. Das Opfer sei selbst schwer alkoholisiert gewesen - und was zu den Verletzungen erschwerend hinzugekommen sei: Das Opfer habe nach einem Herzinfarkt blutverdünnende Medikamente nehmen müssen.
Bedingte Haftstrafe nun unbedingt
Gegen Abend fiel das Urteil: Vier Jahre unbedingte Haft. Neben der verhängten Haftstrafe wurde noch eine weitere, bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten wegen Körperverletzung widerrufen, was bedeutet, dass der 26-Jährige für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis muss.
Dass es sich bei dem Schlag um einen Faustschlag gehandelt hatte, sei objektiviert, sagte Richter Dietmar Wassertheurer in seiner Urteilsbegründung. Besonders erschwerend sei gewesen, dass der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Tat eine unbedingte Haftstrafe offen hatte: „Sie haben gewusst, Sie müssen ins Gefängnis, trotzdem schlagen Sie zu.“ Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Agnoli gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.