Erneut Diskussion um Tempo 100

Die Tempo-100-Beschränkung auf der Wörtherseeautobahn (A2) ist erst kürzlich abgelehnt worden. Nun gilt das Tempolimit wieder im Bereich der Raststation. Und damit scheint auch eine generelle Beschränkung noch nicht vom Tisch.

Die Tempo-100-Beschränkung auf der Wörtherseeautobahn (A2) war auch im Landtagswahlkampf ein Thema, Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) lehnte einen dementsprechenden Antrag medienwirksam erst vor drei Wochen ab - mehr dazu in Aus für Tempo 100 auf Wörtherseeautobahn. Seit wenigen Tagen wundern sich Autofahrer aber über ein neues Tempolimit, im Bereich der Wörtherseerast bei Techelsberg gibt es wieder eine 100-er Beschränkung. Angezeigt wird dies nicht über die defekten Oberkopfleitsysteme, sondern eine einfache Tafel.

Wörtherseeautobahn Tempo 100 Panorama A2

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Wörtherseeautobahn

Die wechselnden Tempolimits im Bereich der Raststation waren für viele Autofahrer nur schwer zu durchschauen, ein Defekt der elektronischen Anzeigentafel machte dem Tempolimit vorübergehend überhaupt ein Ende. Nachdem wochenlang keine Geschwindigkeitsbeschränkung galt, werden die Autofahrer jetzt also wieder eingebremst.

Tempolimit zum Lärmschutz erlassen

Vor wenigen Tagen wurde die 100-er Beschränkung im Bereich Techelsberg erlassen. Grund sei der Lärmschutz, sagt Albert Kreiner, Verkehrsjurist des Landes. Auf 1,16 Kilometern gelte die Beschränkung nun dauerhaft. Das Tempolimit sei den Anrainern bei der Errichtung der Raststätte zugesichert worden.

Erlassen wurde das Tempolimit für die Teilstrecke vom Verkehrsministerium – auch wenn dessen Chef, Infrastrukturminister Hofer, den Tempo-100-Antrag für die gesamte Wörtherseeautobahn ablehnte. Das Gutachten des Sachverständigen sei mangelhaft, hieß es damals in der Begründung für die Ablehnung.

Aufkleber gegen Tempo 100

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Die Tempo-100-Beschränkung war im letzten Jahr ein politischer Aufreger, auch Protestkleber wurden verteilt

Tempo 100 scheint noch nicht vom Tisch

Das letzte Wort über Tempo 100 auf der Wörtherseeautobahn sei aber möglicherweise noch nicht gesprochen, sagt Landesjurist Kreiner, die Entscheidung liege beim Verkehrsministerium: „Das Ministerium kann sich alleine auf eine Stellungnahme des Straßenerhalters Asfinag berufen und das Verfahren einstellen. Oder es kann eigene Sachverständige zur Klärung offener Fragen beauftragen.“

Das Verkehrsministerium werde selbst sicher nicht aktiv werden, das Land Kärnten könne aber ein weiteres Gutachten vorlegen, so Volker Höferl, Pressesprecher des Verkehrsministeriums. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Raststation sei den Anrainer im Zuge des Bauverfahrens im Jahr 2004 zugesichert worden. Durch das Tempolimit erhöhe sich die Verkehrssicherheit wesentlich, so Höferl, der aber einräumt, dass dadurch auch die Lärmbelastung verringert wird. An der Absage für Tempo 100 auf der gesamten Wörthersee-Strecke hält Verkehrsminister Norbert Hofer fest, sagte Höferl.

„Eine Frage des Gleichheitsgrundsatzes“

Für die betroffenen Anrainer entlang der Autobahn stellt sich nun die Frage, ob im Ministerium mit zweierlei Maß gemessen wird. Während bei Techelsberg aus Lärmschutzgründen das Tempo reduziert wurde, können Autofahrer in den anderen Bereichen der Wörtherseeautobahn ungehindert brausen.

„Das ist natürlich eine Frage des in Österreich geltenden Gleichheitsgrundsatzes", sagt Jurist Kreiner. Diese Frage müssten Politik und Verkehrsministerium beantworten. Die Gleichbehandlung bei der Politik einzufordern, das obliege nun den betroffenen Anrainern und politischen Gemeindevertretern. Die Diskussion um Tempo 100 ist also vielleicht noch nicht vom Tisch. Auch wenn laut Kreiner aus juristischer Sicht Bürger kein Recht darauf hätten, dass eine Beschränkung via Verordnung erlassen wird.

ARBÖ: Tempolimit ohne sachliche Grundlage

Kritik an dem Tempolimit kam vom Autofahrerclub ARBÖ. Landesgeschäfsführer Thomas Jank sagte, es sei einzigartig in Österreich, dass sich Anrainer ein Tempolimit als Bedingung für ihre Zustimmung zu einem Bauprojekt ausverhandelt hätten. Laut Asfinag, sei das die einzige Autobahnraststätte in Österreich, für die es als Lärmschutz eine Geschwindigkeitsbegrenzung gebe, sagte Jank, das vom Land eingebrachte Argument des Gleichheitsgrundsatzes sei daher dubios. Für die Geschwindigkeitsbeschränkung gebe es keine sachliche Grundlage.

Darmann: Höhere Verkehrssicherheit

In dem Teilabschnitt diene die Temporeduktion vor allem der Verkehrssicherheit, sagte am Freitag Verkehrssicherheitsreferent Gernot Darmann (FPÖ): „Tempo 100 gilt ausschließlich im Bereich der Raststation, welche hoch frequentiert ist. Es gibt hier auch viel Schwerverkehr, der länger zum Beschleunigen und Einordnen braucht. Dadurch notwendige starke Bremsmanöver haben aber nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sondern auch Staubildungen gefördert.“

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