Bildungsdirektor-Posten wird ausgeschrieben

Ab 2019 werden der Landesschulrat und die Bildungsabteilung des Landes zusammengelegt. Der Job des Kärntner Bildungsdirektors wird ausgeschrieben. Der Vertrag des jetzigen Direktors Rudolf Altersberger läuft im April aus.

Ab nächstem Jahr wird die Verwaltung der Bildungsangelegenheiten österreichweit neu geordnet. In den Bundesländern werden der Landesschulrat und die Bildungsabteilung des Landes zusammengelegt. Auch in Kärnten laufen dafür bereits die Vorbereitungen für eine neue Bildungsdirektion.

Schule Rudolf Altersberger Computer

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Der Vertrag von Rudolf Altersberger läuft im April aus

Der derzeitige Bildungsdirektor Rudolf Altersberger hält die Zusammenlegung für sinnvoll. Damit gebe es eine einheitliche Sicht auf Landes- und Bundesschulen und auch die Effizienz werde gesteigert. Eine erste gemeinsame Sitzung der betroffenen Abteilungen habe es bereits vor wenigen Tagen gegeben, so Altersberger.

Bewerbung von Altersberger fix

Dabei ging es um die Information aber auch um das Zusammenkommen der Personen, die künftig unter einem Dach arbeiten. „Da braucht es Vertrauen“, so Altersberger, dessen Vertrag als Bildungsdirektor am 15. April ausläuft. Demnächst muss der Job des Bildungsdirektors neu ausgeschrieben werden. Altersberger bezeichnet den Job des Bildungsdirektors als den „interessantesten, den es in Kärnten gebe“. Er, so Altersberger, werde sich dafür bewerben.

Auch weitere Posten sind ausgeschrieben

Unter dem Bildungsdirektor wird es künftig einen Leiter oder eine Leiterin für die Verwaltung und eine pädagogische Leitung geben. Beide Posten wurden bereits ausgeschrieben. Für die Verwaltungsleitung gibt es fünf Bewerber, für die Pädagogische Leitung zehn.

Gesetze müssen geändert werden

Auf dem Weg zur Bildungsdirektion müssen etliche Gesetze geändert werden. Da es sich um eine Mischbehörde zwischen Bund und Land handelt, haben - nachdem der Bund im Parlament an die 60 Gesetzesänderungen beschlossen hat - nun die Länder die entsprechenden Landesausführungsgesetze ändern, so Altersberger, der als Beispiel das Landesobjektivierungsausschreibungsgesetz für Pflichtschulen nannte. Weil künftig andere Maßnahmen für die Objektivierung gelten, müsse der Kärntner Landtag dies abändern.