Diversion für illegales Fischen

Weil er in fremdes Fischereirecht eingegriffen hat, hat sich am Montag ein 43-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Für zwei gefangene Fische wurde ihm eine Diversion angeboten. Es drohten drei Jahre Haft.

Eine Bachforelle und einen Saibling holte ein 43-jähriger Rumäne in der Schonzeit aus dem Ferlacher Stausee. Dafür musste er sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Dieser erledigte die Causa mit einer Diversion, wogegen auch Staatsanwalt Christian Pirker nichts einzuwenden hatte. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt drei Jahre Haft.

Richter sprach von Verhältnismäßigkeit

Liebhauser-Karl meinte nach der Verhandlung denn auch, in der derzeit geführten Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen sollten vielleicht auch diese Delikte überdacht werden. Er halte die Strafdrohung in diesem Fall für unverhältnismäßig. Der Angeklagte, er ist als Forstarbeiter tätig und stammt aus Rumänien, war geständig, er meinte allerdings, er habe von dem Verbot nichts gewusst. Als Schadenersatz hatte er dem Fischereiberechtigten bereits 20 Euro gezahlt.

Angesichts der Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstände entschied der Richter auf eine Diversion, die der 43-Jährige sofort annahm. Liebhauser-Karl berechnete den Mindestsatz, samt der Gerichtspauschale muss der Mann nun 750 Euro bezahlen. Das werde er auf jeden Fall tun, versicherte er, nachdem ihm eine Ratenzahlung bewilligt worden war.

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