Geldstrafe und bedingte Haft für Bigamisten

Ein 63-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen mehrfacher Ehe zu einer Geldstrafe von 480 Euro und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte erneut geheiratet, obwohl er Jahre vorher in Kenia geheiratet hatte.

„Familienstand?“, fragte Richter Oliver Kriz zu Beginn der Einvernahme des Kärntners. „Ich bin verheiratet“, antwortete der 63-Jährige. „Das ist schon klar, ich frag mich nur, mit wem“, meinte Kriz darauf. Genau wegen dieser Unklarheit saß der Mann auch vor ihm. 2015 heiratete der bereits einmal rechtskräftig geschiedene Mann in Mombasa eine Kenianerin - die Beziehung hielt aber nicht lange. 2017 trat der Mann - diesmal in Kärnten - erneut vor den Traualtar.

„Dachte das zählt in Österreich nicht“

„Auf dem Formblatt haben Sie nur eine Ehe angegeben. Nämlich Ihre erste, die 1999 geschlossen und 2012 geschieden wurde. Warum haben Sie denn Ihre Ehe in Kenia verschwiegen?“, wollte Kriz wissen. „Ich habe gedacht, das war ja in Afrika und das zählt in Österreich nicht“, antwortete der Mann. Außerdem habe ihm seine Frau im Jahr 2016 Papiere zugeschickt: „Das hab ich mir von einem Freund übersetzen lassen, ich kann ja kein Englisch. Der hat dann gemeint, da steht, dass ich geschieden bin“, gab der 63-Jährige an - auch wenn er auf Nachfrage einräumte, dass er nie bei einer Scheidungsverhandlung in Kenia war.

„Wir haben das übersetzen lassen, das wäre eine Vorladung zu einem Scheidungstermin gewesen“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Bald steht wieder ein Termin an: „Ich glaube, da werde ich hinfliegen“, sagte der 63-Jährige.

Erster Bigamistenprozess für Richter Kriz

„Ich bin seit 1995 Richter, aber sie sind der erste Bigamist, der mir unterkommt“, meinte Kriz in seiner Urteilsbegründung. Die Sachlage sei klar: „Sie wurden in Kenia völlig korrekt verheiratet, Sie haben sich das sogar bei der österreichischen Botschaft beglaubigen lassen.“ Die Schuldeinsicht des Mannes kam diesem mildernd zugute - auf das Vergehen der Mehrfachehe stehen bis zu drei Jahre Haft. „Ich rate Ihnen, den Pallawatsch jetzt zu lösen“, gab Kriz dem Mann noch mit auf den Weg. Der 63-Jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.