Prozess wegen tödlichen Motorbootunfalls
Das Landesgericht Klagenfurt gab am Donnerstag bekannt, dass der Lenker des Bootes von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie der Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt wurden. Der Bootsführer, ein Angestellter des Bootsbesitzers, hatte den Passagier ans Steuer gelassen. Danach war es zum tödlichen Unfall gekommen.
Analyse des Unfallvorgangs
Einzelrichter Matthias Polak wird laut Mitteilung im Beweisverfahren unter anderem die bereits vorliegenden gerichtlichen Sachverständigengutachten von sechs gerichtlich bestellten Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten erörtern. Aufgrund mehrerer Messfahrten werde der Bootsunfall anhand einer komplexen Computersimulation dargestellt und analysiert werden.
ORF/Marco Mursteiner
Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die mögliche Strafe für fahrlässige Tötung durch Unterlassen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor, so das Landesgericht.
Schwerste Kopfverletzungen
Das Motorboot war an einem Juni-Abend mit dem Bootsführer am Steuer auf dem Wörthersee unterwegs, an Bord waren außerdem noch drei Männer aus Niederösterreich. Einer der drei, der ein Schiffspatent besaß, wie sich später herausstellte, übernahm das Steuer. Er war alkoholisiert. In einer Kurve ging ein Passagier über Bord, seine Leiche wurde erst am nächsten Tag gefunden. Der Mann hatte tödliche Kopfverletzungen erlitten, wie sie von einer Schiffsschraube herrühren könnten, ergab die Obduktion - mehr dazu in Bootsunglück: Gutachten fertig.